Nach einer Hochrechnung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) werden in Deutschland von 2015 bis 2024 insgesamt 3,1 Billionen Euro vererbt. Bei 1,4 Billionen handelt es sich um Geld: Bargeld, Bankguthaben oder Wertpapiere. Bei 1,3 Billionen um Immobilien, der Rest ist Sachvermögen wie Schmuck oder Möbel. Im Durchschnitt werden laut DIA je Erbfall 363.000 Euro vererbt, im Einzelfall ist die Höhe der Nachlässe sehr unterschiedlich.
Die Reichsten zwei Prozent bekommen ein Drittel der gesamten Erbmasse. Werden die zwei Prozent der größten Erbschaften herausgerechnet, sinkt der Durchschnitt um mehr als 100.000 Euro. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung erhalten nach einer Auswertung des Deutschen Instituts Wirtschaftsforschung (DIW) die Hälfte des Gesamterbes. Und auch der Rest verteilt sich ungleich. Jeder achte Tote vererbt nichts oder fast nichts. Und es werden auch Schulden vererbt.
Das DIW geht insgesamt von durchschnittlich deutlich geringeren Erbschaften aus als das DIA, sieht aber ebenfalls eine starke Ungleichverteilung. Laut DIW vererbt das ärmste Fünftel im Mittel 10.000 Euro, das reichste im Schnitt 220.000 Euro. Auch innerhalb der Fünftel verteilt sich der Geldsegen ungleich.
Durch die hohen Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften - 400.000 Euro des geerbten Geldvermögens sind pro Empfänger steuerfrei - werden über die Steuerstatistik mehr als 90 Prozent der weitergegebenen Summen gar nicht erfasst, sagt DIW-Forscher Markus Grabka. Dabei gebe es die Möglichkeit, die Erbschaften über die Amtsgerichte zu erfassen. Diese müssen nämlich prüfen, ob die tatsächlich von der Steuer verschont bleiben können. „Aufgrund von Rechtsverordnungen sind die Daten aber nicht zugänglich.“ Schenkungen dürften seiner Einschätzung nach „komplett unterhalb des steuerlichen Radars ablaufen“.
Betriebsvermögen bleibt auf Antrag zu 85 Prozent von der Erbschaftssteuer verschont, wenn es mindestens fünf Jahre im Eigentum der Erben verbleibt. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die bestimmte Lohnsummenregelungen erfüllen, kann die Erbschaftssteuer auch komplett entfallen.