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Gesundheit

Bistum Essen gibt Trägerschaft von Kliniken und Altenheimen ab



Essen (epd). Das Bistum Essen zieht sich aus der Trägerschaft von Krankenhäusern und Altenheimen zurück. Bis Ende 2022 wolle die Diözese alle Beteiligungen an Kliniken, Seniorenheimen, Pflegediensten, Hospizen und anderen sozialen Einrichtungen an die jeweils übrigen Gesellschafter übergeben, kündigte Generalvikar Klaus Pfeffer am 23. Juni in Essen an. „Wir werden nun in jeder Gesellschaft klären, welche der verbleibenden Gesellschafter unsere Anteile übernehmen werden.“ Mit diesem Schritt werde Eigenverantwortung der einzelnen Träger gestärkt.

Am katholischen Profil der Einrichtungen werde sich dadurch aber ebenso wenig ändern wie an der Versorgungssituation in den Städten und Kreisen, versicherte Pfeffer. Die Verwaltung des Ruhrbistums ziehe sich lediglich aus der unternehmerischen Mitgestaltung in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten zurück. Bei allen Trägern seien auch künftig katholische Stiftungen oder Kirchengemeinden sowie zahlreiche weitere katholische Organisationen als Gesellschafter vertreten. Die gesetzlich geregelte kirchliche Aufsicht über die Träger bleibe beim Essener Bischof Franz-Josef Overbeck, betonte der Generalvikar.

Minderheitsbeteiligungen werden beendet

Die Minderheitsbeteiligungen des Bistums an 28 gemeinnützigen Gesellschaften mit 20 Krankenhausstandorten, 27 Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen sowie 51 Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wird den Angaben zufolge seit 2017 von der „Beteiligungsgesellschaft des Bistums Essen“ (BBE) organisiert. Diese solle nach der Übertragung aller Anteile an andere Gesellschafter aufgelöst werden, hieß es.

Als Grund für den Rückzug des Bistums nannte Pfeffer schwieriger und komplexer gewordene politische und ökonomische Rahmenbedingen. Ein unternehmerisches Engagement in den verschiedenen sozialen Märkten erfordere eine enorme Fachlichkeit und erheblichen personellen Einsatz. Zudem sei das Bistum aufgrund „eigener finanzieller Engpässe“ nicht mehr in der Lage, die Vielzahl an Minderheitsbeteiligungen angemessen wahrzunehmen.