sozial-Recht

Verwaltungsgerichtshof

Bordelle im Südwesten dürfen wieder öffnen



Mannheim (epd). Bordelle dürfen in Baden-Württemberg ab dem 21. Juni wieder öffnen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gab dem Eilantrag einer Prostitutionsstätte laut einer Mitteilung vom 17. Juni statt. Die Antragstellerin aus dem Bezirk des Regierungspräsidiums Karlsruhe sah im Öffnungsverbot ihre Grundrechte verletzt. (AZ: 1 S 1868/21)

Seit dem 2. November hatten die Betriebe in den Rotlichtvierteln aufgrund der Corona-Verordnung des Landes geschlossen. Daran wollte die Landesregierung aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos in einem Bordell auch nichts ändern, zumal andere Bundesländer wie Bayern ebenfalls an der Schließung festhielten. Eine Öffnung wurde frühestens ab 28. Juni im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung der Corona-Verordnung ins Auge gefasst.

Der Verwaltungsgerichtshof hält das Verbot aber bereits jetzt aufgrund gesunkener Inzidenzzahlen für unverhältnismäßig. Ein Totalverbot von Prostitution sei in der momentanen Situation ein zu schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit und deshalb nicht mehr verfassungskonform, heißt es in der Mitteilung. Die Aufstellung und Kontrolle von Hygienekonzepten reichten aus. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Az.: 1 S 1868/21