sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Abschiebung von Familie ohne Kind ist rechtmäßig



Neustadt/Weinstraße, Ludwigshafen (epd). Bei der umstrittenen Abschiebung einer armenischen Flüchtlingsfamilie ohne eines ihrer Kinder hat die Ludwigshafener Stadtverwaltung rechtmäßig gehandelt. Der 16-jährige Sohn, der geflohen war, als Beamte die Familie abholten, habe auch ohne seine Eltern allein in Deutschland verbleiben können, heißt es in einer am 16. Juni veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße. In diesem Alter benötige er nicht mehr die ständige Betreuung und Fürsorge der Eltern. Zudem würden sich seine Großeltern weiter in Deutschland aufhalten.

Ein Anspruch, die Abschiebung der restlichen Familienmitglieder nach Armenien rückgängig zu machen, bestehe nicht. Auch eine generelle Pflicht der Ausländerbehörde, eine begonnene Abschiebung bei einer Trennung von Eltern und Kindern abzubrechen, verneinten die Richter.

Nach der Abschiebung von vier der fünf Familienmitglieder hatten Flüchtlingshilfeorganisationen schwere Vorwürfe gegen die Stadt Ludwigshafen erhoben. Auch das Mainzer Integrationsministerium hatte kritisiert, dass die Eltern ohne eines ihrer Kinder in ihr Heimatland ausgeflogen wurden. In einer solchen Situation hätte die Maßnahme im Zweifelsfall beendet werden müssen. Der Junge galt sieben Wochen lang als vermisst und befindet sich aktuell in Obhut des Jugendamtes.

Az: 2 L 417/21.NW