sozial-Recht

Oberverwaltungsgericht

Verbot von Bordellbetrieb rechtswidrig



Lüneburg (epd). Das vom Land Niedersachsen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen verhängte Verbot zum Betrieb von Bordellen ist einem Gerichtsbeschluss zufolge rechtswidrig. Mit einem entsprechenden Urteil gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Bundeslandes am 8. Juni dem Normenkontrolleilantrag eines Bordellbetreibers statt.

Der Antragsteller hatte sich gegen die in der niedersächsischen Corona-Verordnung festgeschriebene Untersagung des Betriebs von Prostitutionsstätten und entsprechender Dienstleistungen gewandt. Zur Begründung machte er geltend, ein vollständiges Verbot sei angesichts der Pandemielage keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme mehr. Es liege zudem ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor.

Ausnahmsloses Verbot

Das OVG folgte der Argumentation. Unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und der Relevanz der Prostitutionsausübung für das Infektionsgeschehen sei ein umfassendes und ausnahmsloses Verbot offensichtlich nicht mehr erforderlich, hieß es in der Urteilsbegründung. Für den Gesundheitsschutz seien auch mildere Beschränkungen möglich.

Darüber hinaus verletze das umfassende Verbot der Ausübung der Prostitution den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Mit Blick auf sonstige körpernahe Dienstleistungen, die laut Corona-Verordnung wieder möglich sind, gebe es keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe, die eine weitere Aufrechterhaltung des Prostitutionsverbotes rechtfertigten. Das Urteil ist unanfechtbar.

Az.: 13 MN 298/21