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Arbeitskammer und VdK fordern Rechtssicherheit in häuslicher Pflege



Saarbrücken (epd). In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Arbeitskammer des Saarlandes und der Sozialverband VdK einen rechtssicheren Rahmen für häusliche Pflege. „Wir brauchen eine saubere Lösung für eine Dienstleistung, die tausendfach praktiziert wird“, sagte der VdK-Landesvorsitzende Armin Lang am 11. Mai in Saarbrücken. „Wegschauen gilt nicht mehr.“ Zunehmend Betreuungskräfte aus Osteuropa versorgen den Angaben zufolge pflegebedürftige Menschen in häuslicher Gemeinschaft.

In Deutschland seien rund 700.000 Betreuungskräfte tätig, hieß es. Der saarländische Pflegebeauftragte Jürgen Bender sagte: „Der größte Wunsch pflegebedürftiger Menschen ist es, zu Hause versorgt zu werden. Dies ist derzeit in vielen Familien nur in einer rechtlichen Grauzone möglich und darf so kein Dauerzustand bleiben.“

Um sowohl den Familien als auch den Betreuungskräften mehr Sicherheit zu bieten, entwickelten der VdK und die Arbeitskammer ein Konzept, das nach eigenen Angaben bundesweit einmalig ist. Zunächst müsse Art und Umfang der Beschäftigung festgestellt werden. Die genaue Anzahl der Betreuungskräfte sei unbekannt, denn viele seien illegal tätig, hieß es. Eine genaue arbeitsrechtliche Definition solle die Abgrenzung zu den qualifizierten Pflegekräften, die Versorgungsleistungen übernehmen, aufzeigen. In dem Positionspapier werden ferner Standards für Vermittlungsagenturen gefordert.

Schließlich verlangen der VdK und die Arbeitskammer eine Anpassung der Pflegeversicherung. Derzeit werden die Kosten der Betreuungskräfte nur teilweise übernommen. „Wir möchten jedoch, dass jeder Betroffene diese Leistungen in Anspruch nehmen kann“, sagte Lang.