sozial-Recht

Gerichtshof für Menschenrechte

Verweigerung des Wahlrechts von geistig Behinderten rechtens



Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage aus Spanien abgewiesen, mit der eine Frau für ihre geistige behinderte Tochter das Wahlrecht erstreiten wollte. Die Verweigerung des Wahlrechts sei legitim gewesen, da die Betroffene die Folgen ihres Handelns nicht erfasst hätte, urteilte der EGMR am 11. Mai in Straßburg.

Die spanischen Behörden hatten der geistig Behinderten das Wahlrecht verweigert. Ihre Mutter, gleichzeitig ihr Vormund, klagte vor verschiedenen Gerichten erfolglos dagegen.

Der EGMR erkannte nun die Begründung der spanischen Justiz an. Es sei legitim, das Wahlrecht auf die Bürger zu beschränken, die die Folgen ihrer Handlungen abschätzen und „bewusste und umsichtige Entscheidungen“ fällen könnten. Die Frau verstehe den Sinn einer Wahl nicht und sei leicht zu beeinflussen.

Az.: 43564/17