Berlin (epd). Die EKD hatte am 10. Mai das zumindest vorläufige Aus des im September berufenen Betroffenenbeirats bekanntgegeben. Er sollte den EKD-Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt - ein Gremium mit leitenden Geistlichen und Kirchenjuristen - beraten und begleiten. Grund seien Rücktritte mehrerer Mitglieder aus dem Betroffenenbeirat, interne Konflikte sowie Dissens zwischen den beiden Gremien über das Vorgehen, hieß es.
Rörig sagte, er bedauere diese Entwicklung zutiefst. „Ich will nicht ausschließen, dass sowohl der Rat der EKD als auch der Beauftragtenrat die Größe der Herausforderung der Betroffenenbeteiligung insgesamt unterschätzt hat“, sagte Rörig. Aus eigener sechsjähriger Erfahrung mit dem bei seinem Amt angegliederten Betroffenenrat wisse er, dass die Zusammenarbeit ein wichtiger gemeinsamer Aushandlungsprozess sei. Umso wichtiger sei eine klare Geschäftsgrundlage.
„Es muss klare Regeln geben, was die Pflichten der Institution und die Möglichkeiten der Mitwirkung der Betroffenen sind“, sagte Rörig. Eine feste Geschäftsgrundlage sei notwendig, um enttäuschte Erwartungen auf beiden Seiten zu vermeiden. „Das scheint mir einer der Kristallisationspunkte des aktuellen Streits zu sein. Man hätte die gegenseitigen Erwartungen ausführlicher besprechen müssen“, sagte Rörig. Dafür müsse man sich Zeit nehmen. „Wir hatten mit unserem Betroffenenrat mehrtägige Klausurtagungen, um eine stabile Basis der Zusammenarbeit zu schaffen“, sagte er.
Die von der EKD angekündigte Evaluierung des Betroffenenbeirats sieht Rörig daher auch mit Skepsis. „Ich kann einen Prozess erst dann evaluieren, wenn er eine gewisse Zeit nach festgelegten Kriterien gelaufen ist“, sagte er und ergänzte: „Klar ist: Menschen dürfen nicht evaluiert werden.“
Rörig verhandelt derzeit noch mit der evangelischen Kirche über eine „Gemeinsame Erklärung“ über Standards der Aufarbeitung von Missbrauch nach dem Vorbild einer schon vorhandenen Vereinbarung mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. „Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass die EKD selbst zwei Mitglieder des Betroffenenbeirats an den Verhandlungstisch gebracht hat“, sagte er. Das sei neu und fortschrittlich gewesen. Er würde es begrüßen, wenn sie weiterhin an den Verhandlungen teilnehmen könnten, sagte er.