sozial-Branche

Behinderung

AWO fordert Rechtsanspruch für Assistenz im Krankenhaus



Berlin (epd). Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) unterstützt den gemeinsamen Appell der Patientenbeauftragten, des Behindertenbeauftragten und des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung für die Übernahme der Assistenzkosten bei Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Behinderung zu schaffen. „Der unsägliche Streit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der Eingliederungshilfe wird auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen ausgetragen“, sagte Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, am 19. März.

„Jedes Mal, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung mangels individueller Begleitung nicht durchgeführt werden kann, verschoben wird oder vielleicht sogar ganz entfällt, ist das eine nicht hinnehmbare Menschenrechtsverletzung, die unseres Rechtsstaates unwürdig ist“, so Döcker weiter.

Verweis auf UN-Behindertenrechtskonvention

Sie verwies auf die seit 2009 in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention. Die AWO fordere seit Jahren, dass diese bekannte, gesundheitsgefährdende Versorgungslücke zu schließen ist, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Gesundheit im Falle eines Krankenhausbesuches genießen können.

In einem gemeinsamen Appell haben sich die Beauftragten an CDU/CSU und SPD gewandt. Sie fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung vorzulegen und zu verabschieden, die dafür sorgt, dass die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus geregelt wird.