Berlin (epd). Der Bundestag hat am 25. März in Berlin ein Gesetz zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschlossen. Die Taten werden künftig grundsätzlich als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet. Das gilt auch für den Besitz und die Verbreitung von Bildern und Filmen. Bisher konnten Täter unter Umständen mit Geldstrafen davonkommen.
Nach dem Bekanntwerden mehrerer schwerer Missbrauchsfälle im baden-württembergischen Staufen und in Nordrhein-Westfalen hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf Druck der Union im vorigen Sommer Pläne für die Strafverschärfungen vorgelegt. Die Höchststrafen für den Umgang mit Missbrauchsdarstellungen werden nun spürbar angehoben, von drei auf fünf Jahre für den Besitz und von fünf auf zehn Jahre für die Verbreitung der Bilder und Filme. Durch die Digitalisierung und die Möglichkeiten des Internets hätten sich die Gefahren für Kinder in der realen und der virtuellen Welt deutlich erhöht, hieß es zur Begründung.
Neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD stimmte auch die AfD dem Gesetzentwurf der Koalition zu. Die anderen Oppositionsfraktionen enthielten sich der Stimme. Grüne und FDP hatten beantragt, geringere Strafen für minderschwere Fälle vorzusehen. Andernfalls müsse künftig auch ein ungewollter Kuss zwischen Teeangern als Verbrechen behandelt werden. Das führe zu einer Schieflage bei den Strafen und bürde Ermittlungsbehörden unnötige Verfahren auf.