Düsseldorf (epd). Mit einer neuen Präventionsordnung in den fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen soll die Prävention gegen sexuellen Missbrauch gestärkt werden. Nach der am 1. Mai in Kraft tretenden Ordnung sollen künftig bei allen Maßnahmen die Perspektive möglicher Betroffener im Vordergrund stehen, teilte das Bistum Aachen mit. Um dem Missbrauch von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen vorzubeugen, komme dem Thema „Sexuelle Bildung“ eine entscheidende Rolle zu. Dabei gehe es vor allem darum, die Kompetenzen und das Selbstbewusstsein von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu stärken, sich in Abhängigkeitsverhältnissen nicht ausnutzen zu lassen, und sie „sprachfähig“ zu machen, hieß es. Die neue Präventionsordnung löst die alte von 2014 ab.

Neu in die Präventionsordnung aufgenommen wurden den Angaben zufolge eine Benennung von Präventionsfachkräften jeweils für die Dauer von Jahren. Zudem sollen Schulungsreferentinnen und -referenten zertifiziert werden. Schutzkonzepte unterschiedlicher Einrichtungen, die bisher nur eingereicht werden mussten, sollen künftig fachlich bewertet werden.

Die Präventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Katja Birkner, betonte, dass mit der neuen Präventionsordnung ein „bischöfliches Gesetz erlassen worden ist, welches den Kirchengemeinden, Verbänden, Einrichtungen und Institutionen eine handlungsweisende, gesetzliche Grundlage für deren Präventionsarbeit vorgibt“. Die Festschreibung, dass bei allen Präventionsmaßnahmen die Erfahrungen von Betroffenen besonders zu berücksichtigen sind, sei eine wichtige Neuerung in der Präventionsordnung.

Ziel der neuen Präventionsordnung sei es, die Arbeit in den NRW-Bistümern qualitativ zu verbessern und auf der Höhe der Zeit zu halten. „Mit der neuen Präventionsordnung liegt uns eine wirksame Grundlage vor, unsere Handlungsleitlinien flächendeckend und verbindlich fortzuentwickeln“, betonte Mechtild Bölting, Präventionsbeauftragte im Bistum Aachen. Prävention, so heißt es in der Verordnung, erfolge künftig vorbeugend, begleitend und nachsorgend.

„In der katholischen Kirche und ihrer Caritas sollen sich alle Kinder und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, sicher und geschützt fühlen“, erklärten auch die Präventionsbeauftragten der Bistümer Münster und Essen sowie des Erzbistums Paderborn. Dazu biete die neue Präventionsordnung eine „fundierte Grundlage“.