Hannover (epd). Die niedersächsische Landesregierung hat Kritik der Arbeitgeber an dem geplanten neuen Feiertag in Norddeutschland zurückgewiesen. "Die Schaffung eines neuen Feiertages führt nicht dazu, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung für die Arbeitnehmer steigen", sagte ein Sprecher des SPD-geführten Sozialministeriums am 11. April in Hannover. Die rot-schwarze Landesregierung in Niedersachsen favorisiert den Reformationstag am 31. Oktober als neuen Feiertag und hat bereits einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt.
Die Arbeitgeberverbände hatten am Dienstag argumentiert, Arbeitnehmer müssten höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, wenn ein neuer Feiertag eingeführt werde. Im Schnitt liege die Mehrbelastung bei rund 230 Euro im Jahr pro Arbeitnehmer. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von "abenteuerlichen" Schlussfolgerungen und "Tricks" der Arbeitgeber. Diese schürten Panik, wo es nichts zu schüren gebe, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Gemeinsame Linie im Norden
Die Arbeitgeber berufen sich auf das Pflegeversicherungsgesetz, wonach die Arbeitnehmer in Sachsen mit einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegeversicherungsbeitrag dafür aufkommen, dass in dem ostdeutschen Bundesland der Buß- und Bettag weiterhin ein Feiertag ist. Dieser war mit der Einführung der Pflegeversicherung 1994 bundesweit abgeschafft worden, um die Einbußen der Arbeitgeber durch die damals neuen zusätzlichen Beiträge zur Pflegeversicherung zu kompensieren.
Der Sprecher des niedersächsischen Sozialministeriums, Uwe Hildebrandt, betonte dagegen, das Gesetz von 1994 lasse keinen Umkehrschluss auf eine Erhöhung der Beiträge durch einen neuen Feiertag zu: "Die Regelungen im Sozialgesetzbuch färben nicht unmittelbar auf das Feiertagsrecht ab." Für die Bundesländer gebe es keine Beschränkungen, neue Feiertage einzurichten.
Die Ministerpräsidenten der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten sich Anfang Februar auf eine gemeinsame Linie zur Einführung des Reformationstags als neuem Feiertag verständigt. Schleswig-Holstein und Hamburg haben den 31. Oktober bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt. In Bremen hat die Bürgerschaft in erster Lesung für den Reformationstag votiert.