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Sterbehilfe: Mehrere Ideen, Neuregelung offen



Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot organisierter - sogenannter geschäftsmäßiger - Hilfe beim Suizid kassiert. Es geht dabei um das Überlassen tödlich wirkender Medikamente als spezielle Form der Sterbehilfe. Im Bundestag wird um eine Neuregelung gerungen - und das über Fraktionsgrenzen hinweg. Ob ein neues Gesetz noch in den letzten Wochen dieser Wahlperiode kommt, ist aber mehr als fraglich. Diese Ideen - teils in Entwürfen, teils nur in Eckpunkten - liegen bislang auf dem Tisch:

* GESETZENTWURF HELLING-PLAHR/LAUTERBACH U.A.

Eine Gruppe um die Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) will mit ihrer Regelung sicherstellen, dass Sterbewilligen die Möglichkeit zur Suizidassistenz offensteht. Dafür will sie das Betäubungsmittelgesetz ändern, um Ärzten ausdrücklich zu erlauben, tödliche wirkende Mittel zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Bedingung für das Rezept ist eine Beratung, mit der sichergestellt werden soll, dass der Sterbewunsch wirklich freier Wille des Betroffenen ist. Dafür soll ein Netz staatlich finanzierter Beratungsstellen entstehen. Der Gesetzentwurf der Gruppe, der von Abgeordneten von FDP, SPD und Linken unterstützt wird, ist bislang der einzige, der formell in den Bundestag eingebracht wurde. Öffentlich vorgestellt wurde er Ende Januar.

* GESETZENTWURF KÜNAST/KEUL

Ebenfalls Ende Januar veröffentlichten die Grünen-Politikerinnen Katja Keul und Renate Künast einen Gesetzesvorschlag. Er ist dem der Gruppe um Helling-Plahr und Lauterbach ähnlich. So sieht auch er eine Änderung des Betäubungsmittelrechts vor, damit Ärzte einem Sterbewilligen das Rezept ausstellen können. Eine verpflichtende Beratung mit einer Wartefrist bis zur Ausstellung des Rezepts sehen sie aber nur für Fälle vor, in denen jemand sterben möchte, der nicht schwer krank ist. Bei schwer kranken Sterbewilligen sollen Ärzte beraten und entscheiden.

* ECKPUNKTE CASTELLUCCI/HEVELING U.A.

Eine dritte Gruppe mit Vertretern aus allen Fraktionen außer der AfD will im Gegensatz zu den anderen Gruppen einen erneuten Versuch unternehmen, bestimmte Formen der Suizidassistenz im Strafrecht zu verbieten. Eckpunkte der Gruppe, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen, sehen vor, dass die Hilfe bei der Selbsttötung nur erlaubt ist, wenn eine Beratung durch Ärzte stattfindet, die den freien Willen des Sterbewilligen feststellt, und bestimmte Wartefristen eingehalten werden - die bei schwer Kranken kürzer ausfallen sollen als bei Menschen mit einem Sterbewunsch aus einem anderen Grund. Zudem sollen die Werbung für geschäftsmäßige Suizidassistenz unter Strafe und die Suizidprävention gestärkt werden. Ein konkreter Entwurf liegt noch nicht vor von dieser Gruppe, zu der unter anderem die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Katrin Vogler (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Stephan Pilsinger (CSU) gehören.

Corinna Buschow


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