sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Keine Ferienvermietung an Geimpfte



Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen derzeit auch nicht an Covid-19-Geimpfte vermietet werden. Einen entsprechenden Beschluss teilte das Verwaltungsgericht Greifswald am 9. Februar mit. Es gebe derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Covid-19-Geimpfte oder von Corona-Genesene das Virus nicht mehr übertragen können, hieß es zur Begründung. Der Gesundheitsschutz sei daher höher zu gewichten als das finanzielle Interesse der Antragsteller. Ein Ferienwohnungsbesitzer in Heringsdorf auf Usedom hatte Rechtsschutz beantragt, um für ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung beim Landrat zu erhalten.

Die Corona-Landesverordnung ist nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden. Danach ist es privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen untersagt, Touristen zu beherbergen. Eine Ausnahme sehe die Landesverordnung nicht vor, so das Gericht. Daher könne der zuständige Landrat sich auch nicht darüber hinwegsetzen. Gerade der Landkreis Vorpommern-Greifswald sei mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 200 ein Hochrisikogebiet und stark von der Corona-Pandemie betroffen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss ist möglich.

Az.: 4 B 122/21 HGW