sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

die Debatte ist eröffnet: Erste Entwürfe für ein Gesetz zur Neuregelung der Suizidassistenz liegen auf dem Tisch. Mehrere Bundestagsabgeordnete schlagen vor, sie zu erlauben, sofern eine bindende Beratung erfolgt ist. Das stößt erwartungsgemäß auf Kritik. Derweil gehen die innerkirchlichen Debatten weiter. Der Vorstandsvorsitzende und Rektor von Diakoneo, Mathias Hartmann, wirbt für eine differenzierte Haltung in Kirche und Diakonie. Man dürfe Menschen mit dem Wunsch zu sterben nicht aus grundsätzlichen Überlegungen heraus mit ihrer Situation alleine lassen. Die evangelische Theologin Petra Bahr und der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig fordern eine "gründliche innerkirchliche Debatte" zur Sterbehilfe, die über die theologische Diskussion hinausgehe, und auch andere Disziplinen einbeziehen.

Nachdem im Dezember der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss gefunden hat, gilt ab dem 1. April das "Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei der Adoption". Es gilt unter Experten als Meilenstein, denn die Begleitung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption wird verbessert. Aus der Praxis berichtet Roswitha Göcke im Interview mit epd sozial, was sich wie zum Guten wenden soll.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche hat sich mit der Gewerkschaft ver.di auf einen Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt. Das könnte ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einem flächendeckenden Tarifvertrag sein - und damit vor allem zu merklich höheren Löhnen sein. Die Betonung liegt auf "könnte". Denn Widerstand gegen das aus verschiedenen Gründen höchst umstrittene Vorhaben formiert sich schon. Pflege-Arbeitgeber kündigten Klage gegen den Tarifvertrag an.

Die Mühlen der Bürokratie mahlen bekanntlich langsam. Doch darunter müssen behinderte Menschen, die ein Persönliches Budget nutzen, nun nicht mehr leiden. Das Bundesozialgericht hat entschieden, dass sie die Eingliederungshilfeleistung nur einmal beantragen müssen und dann gilt die Bewilligung ohne jede Befristung.

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Dirk Baas