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Hänel: Versorgung von ungewollt Schwangeren wird immer schlechter




Kristina Hänel
epd-bild/Stephan Wallocha

Die Situation ungewollt schwangerer Frauen hat sich nach Aussage der Gießener Ärztin Kristina Hänel durch die Corona-Pandemie weiter verschlechtert. Viele Frauen in ihrer Praxis berichteten von "existenziellen Problemen, etwa weil sie ihren Arbeitsplatz verloren haben", sagte Hänel dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die soziale Situation der Frauen sei "extrem viel schwieriger" geworden. "Das sind dann oft auch die Gründe für Abtreibungen."

Auch die Versorgung der Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, habe sich durch die Pandemie verschlechtert. Frauen berichteten von Schwierigkeiten, Termine bei Ärzten zu bekommen und von Problemen mit der Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Im Frühjahr seien ambulante OP-Zentren geschlossen gewesen. Die Versorgungslage in Krankenhäusern sei noch schlechter als früher.

Gang nach Karlsruhe

Hänel, die 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen Verstoßes gegen den Strafrechtsparagrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, unterlag erneut vor Gericht: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verwarf die Revision Hänels gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen.

Sie habe nach dem OLG-Beschluss einen "überwältigenden Zuspruch" erfahren, berichtete die Allgemeinmedizinerin. "Viele hatten den Fall Hänel schon ad acta gelegt." Jetzt sei aber vielen klargeworden, dass es verboten sei, wenn jemand sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informiere. "Da kommt die enorme Unterstützung her", sagte Hänel.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft. Seit einer Neuregelung im Februar 2019 dürfen Praxen zwar informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Für weitere Informationen müssen sie aber auf offizielle Behörden verweisen. Die große Koalition hatte sich auf diesen Kompromiss geeinigt, nachdem die SPD ursprünglich für eine Abschaffung des Paragrafen plädiert hatte.

Hänel hatte bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ihre Chancen dort halte sie für ungewiss.

Nach dem OLG-Beschluss nahm sie die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche von der Internetseite ihrer Praxis. Daraufhin veröffentlichte ihr Solidaritätsbündnis die Informationen im Netz.

Stefanie Walter