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Corona

Das sind die verschärften Regeln für den Januar



Die Corona-Pandemie sorgt in Deutschland weiter für einen Stillstand des öffentlichen Lebens. Bund und Länder haben sich am 5. Januar darauf verständigt, den Lockdown bis zum 31. Januar zu verlängern. Kontakte sollen sogar noch stärker begrenzt, innerdeutsche Reisen und Ausflüge aus Regionen mit besonders vielen Neuansteckungen verboten werden. Das sind die Regeln für den Januar:

Schließungen: Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Kneipen und Bars bleiben weiter geschlossen. Das gilt auch für den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte, die notwendige Waren oder Dienstleistungen anbieten wie beispielsweise Lebensmittelläden, Optiker, Drogerien, Banken oder Werkstätten für Autos und Fahrräder.

Kontaktbeschränkungen: Die Treffen werden weiter eingeschränkt. Künftig sollen sich Angehörige eines Haushalts oder Einzelpersonen nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Bislang galt als Maximum fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt wurden. Die am Dienstag beschlossene Verschärfung ähnelt den strikten Kontaktbeschränkungen aus dem Lockdown im Frühjahr.

Begrenzter Bewegungsradius: In Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche soll der Bewegungsradius der Bürger eingeschränkt werden. Sie dürfen ihren Wohnort dann nur noch im Umkreis von 15 Kilometern verlassen. Ausnahmen gibt es für triftige Gründe wie Arzttermine, notwendige Einkäufe oder den Weg zur Arbeit - aber explizit nicht für touristische Tagesausflüge. Durch die Unterbindung auch innerdeutscher Reisen soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Am 5. Januar lag die Inzidenz in über 70 Land- und Stadtkreisen bei mehr als 200. Die Liste führen insbesondere Landkreise in Sachsen, Thüringen und Bayern an.

Schulen und Kitas: Schulen und Kindertagesstätten bleiben ebenfalls geschlossen und bieten nur eine Notbetreuung an. Der Bund will nun gesetzlich regeln, dass in diesem Jahr das Kinderkrankengeld für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dies soll auch für die Zeit gelten, in der Väter oder Mütter wegen des Lockdowns ihr Kind zu Hause betreuen müssen.

Pflegeheime: Für mehr Sicherheit in Pflegeheimen sollen freiwillige Helferinnen und Helfer das Personal in Pflegeheimen bei den Schnelltests unterstützen. Hilfsorganisationen in Deutschland übernehmen die dafür notwendigen Schulungen, die Bundesagentur für Arbeit hilft bei der Vermittlung.

Arbeit: Erneut werden Arbeitgeber dringend gebeten "großzügige" Möglichkeiten für Home-Office zu schaffen. Betriebskantinen sollen, wo immer möglich, geschlossen werden.