sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Kita-Zuschüsse: Klage der Kirche abgewiesen



Die Bremische Evangelische Kirche hat bei ihren Bemühungen um höhere staatliche Zuschüsse für die von ihr betriebenen Kindertageseinrichtungen eine juristische Niederlage erlitten. Das Bremer Verwaltungsgericht wies eine Klage der Kirche gegen die Stadt Bremen ab, wie eine Gerichtssprecherin am 26. März mitteilte.

Die Kirche hatte in ihrer Klage die grundsätzliche Ausgestaltung der Zuwendungspraxis der Stadt Bremen für Kindertageseinrichtungen beanstandet. Für die Kitas in ihrer Regie fordert sie für 2013 eine Erhöhung der bereits bewilligten Zuwendungen um 157.000 Euro. Mit 65 Einrichtungen und rund 4.700 Plätzen ist die Bremische Evangelische Kirche der größte freie Träger von Kindertagesstätten im Land Bremen.

Nach Auffassung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Kirche keinen Anspruch auf Bewilligung der von ihr begehrten erhöhten Zuwendungen. Die Kammer habe keine Rechtsfehler bei der Bestimmung der Höhe der Zuwendungssumme für 2013 erkennen können, sagte die Gerichtssprecherin.

Auch mit ihrer Rüge an der grundsätzlichen Ausgestaltung der Zuwendungspraxis der Stadt sei die Kirche nicht durchgedrungen. So stehe ihr kein Anspruch auf Vollfinanzierung der von ihr betriebenen Kitas durch die Kommune zu. In dem Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz sei die Finanzierung freier Träger von Kindertageseinrichtungen über Zuwendungen ausdrücklich geregelt, hieß es. Eine Vollfinanzierung siehe dieses Gesetz nicht vor.

Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Von 2013 bis ins Jahr 2017 hatten die Parteien erfolglos versucht, sich außergerichtlich zu einigen. Fünf weitere gleich gelagerte Verfahren sind noch beim Verwaltungsgericht Bremen anhängig.

Az.: 3 K 2110/13