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Kommission: Gesetzliche Rente stärken - Zusatzvorsorge reformieren



Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Am 27. März wurde in Berlin der Abschlussbericht an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) übergeben - wegen der Corona-Krise virtuell in einer Telefonkonferenz.

Der Name war Programm: Offiziell hieß das von der Bundesregierung eingesetzte zehnköpfige Expertengremium "Kommission Verlässlicher Generationenvertrag". Die Kommission wurde von den Sozialpolitikern und langjährigen Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) geleitet. Außerdem gehörten dem Gremium je ein Vertreter der Sozialpartner an, Fachpolitiker von Union und SPD und drei Sozialwissenschaftler an. Arbeitsminister Heil hatte die Kommission im Mai 2018 eingesetzt mit dem Auftrag, Vorschläge zur Weiterentwicklung und Finanzierung der Altersvorsorge nach 2025 zu machen. Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick:

– Die gesetzliche Rente soll der Kern der Alterssicherung bleiben. Die Riester-Rente soll vereinfacht werden, die Betriebsrenten für Geringverdiener sollen steigen.

– Die Kommission empfiehlt, am geltenden Konzept der doppelten Haltelinien, die das Rentenniveau nach unten absichern und die Beitragssätze nach oben begrenzen, über 2025 hinaus festzuhalten. Die Haltelinien sollen vom Gesetzgeber jeweils für sieben Jahre festgesetzt werden. Das Rentenniveau soll sich in einem Korridor von 44 bis 49 Prozent bewegen, die Beitragssätze zwischen 20 und 24 Prozent. Damit kann das Rentenniveau - das Verhältnis einer Durchschnittsrente zu einem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen - sinken, aber kaum steigen. Gegenwärtig liegt es bei 48,2 Prozent und darf bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Der Beitragssatz beträgt heute 18,6 Prozent.

– Die Beiträge sollen sich künftig zusätzlich danach richten, wie hoch die Sozialbeiträge insgesamt ausfallen, um die Beitragszahler, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, nicht zu überfordern. Die Empfehlung stößt auch bei den Arbeitgebern auf Zustimmung. Da das Rentenniveau über die tatsächliche Höhe der Rente zu wenig aussagt, soll künftig zusätzlich ein Abstand zur Grundsicherung festgelegt werden, um eine Mindesthöhe der gesetzlichen Rente zu garantieren.

– Die Kommission spricht sich dagegen aus, zum jetzigen Zeitpunkt über eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters zu entscheiden. Es steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Ein Alterssicherungsbeirat soll dazu 2026 eine erste Empfehlung abgeben. Dieser Beirat zur Beratung der Regierung soll dauerhaft eingerichtet werden. Der Renten-Experte Axel Börsch-Supan spricht sich in einem Minderheitenvotum dagegen aus und fordert, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, um die gesetzliche Rente finanzierbar zu halten.

– Selbstständige, die nicht anderweitig für das Alter versichert sind, sollen verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Damit unterstützt die Kommission die Pläne der Regierungskoalition. Beamte und Abgeordnete einzubeziehen, empfiehlt sie wegen der zu erwartenden hohen Zusatzausgaben für deren Altersbezüge nicht, obwohl es auch Argumente dafür gäbe, so der Bericht.

– Betriebs- und Riester-Renten müssen die gesetzliche Rente ergänzen, um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Beide funktionierten aber nicht zufriedenstellend, meint die Kommission und schlägt Reformen vor. Die Förderung für Betriebsrenten von Geringverdienen müsse weiter erhöht und dynamisiert werden. Die Kosten für Riester-Verträge sollen gesenkt und ein Standardprodukt eingeführt werden, das auch vom Staat angeboten werden könnte. Die Angebote seien zu kompliziert und für die meisten Menschen unverständlich.

– Die Kommission unterstützt die Einführung einer umfassenden Information über die individuelle Rente, die auch die betriebliche und private Vorsorge einbezieht.

Bettina Markmeyer


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