sozial-Thema

Organspende

Kirchen und Verbände begrüßen Reformentscheidung




Nierentransplantation im Klinikum Bremen (Archivbild)
epd-bild/Werner Krüper
Die Entscheidung des Bundestages zur Organspende, nach dem die Entscheidungsregelung erweitert wird, hat bei Kirchen und Fachverbänden ein positives Echo ausgelöst.

Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) begrüßten am 16. Januar in Berlin, dass die Organspende eine freiwillige Entscheidung bleibt. Der Chef des großen diakonischen Trägers Bethel, Ulrich Pohl, zeigte sich dagegen enttäuscht vom Ergebnis der Abstimmung.

Die Entscheidung der Parlamentarier, bei einer Zustimmungslösung zu bleiben, setze "ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender medizinethischer und grundrechtlicher Prinzipien", auf denen das Wertefundament der Gesellschaft fuße, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Größtmögliche Entscheidungsfreiheit

Das Gesetz gewähre weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und treffe dennoch Maßnahmen, die dazu führten, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, laut Mitteilung.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte, jetzt müsse es vor allem darum gehen, diese freiwillige Entscheidung in der Praxis qualifiziert umzusetzen, so dass sich viele Menschen gut beraten fühlen. Caritas-Präsident Peter Neher wies darauf hin, dass die Abläufe in den Krankenhäusern im Hinblick auf Betreuung und Information "erheblich verbessert werden können, damit mehr Organe gespendet werden". Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, sagte, die Entscheidung des Bundestags werde "am ehesten dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Umgang mit den sensiblen Fragen rund um das Lebensende gerecht".

Pohl: Chance wurde vergeben

Ulrich Pohl sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), es sei eine Chance vergeben worden, den betroffenen schwer kranken Menschen, die auf eine Organspende warten, besser zu helfen als bisher. "Aber diese Entscheidung ist demokratisch getroffen worden und natürlich absolut zu akzeptieren", sagte der Bethel-Chef.

Auf die Frage, warum es keine Mehrheit im Bundestag für die Widerspruchsregelung gegeben habe, sagte Pohl, anscheinend "haben viele den Eindruck, dass die Entscheidungslösung eine größere Freiheit für die Bürger in dieser Frage bedeutet". Zudem verwies er darauf, dass der jetzt notwendige Aufwand für wiederholte Information und Aufklärung der Bevölkerung erhebliche Ressourcen erfordere, "die wir besser an anderer Stelle im Gesundheitswesen nutzen könnten".

Aktive Zustimmung bleibt erforderlich

Die vom Bundestag mehrheitlich beschlossene Regelung setzt für eine Organspende weiterhin die vorherige aktive Zustimmung des Verstorbenen oder der Angehörigen voraus. Der von einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock eingebrachte Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Bürger künftig bei Behörden und Ärzten für Organspende sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festgehalten werden.

Für diese Regelung stimmten 432 Abgeordnete, 200 stimmten dagegen. 37 enthielten sich. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) favorisierte Widerspruchregelung, bei der jeder automatisch Spender ist, der nicht widerspricht, fand keine Mehrheit.

Markus Jantzer, Franziska Hein