sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

im Bundestag fand sich nach zähem Ringen keine Mehrheit für die Einführung der Widerspruchsregelung. Dann wäre automatisch jeder potenzieller Organspender geworden, sofern er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hätte. Zu Reformen kommt es im Transplantationsrecht dennoch, denn die derzeitige Organspenderegelung wird erweitert. Ein Online-Register wird eingeführt und die Spendebereitschaft der Bürger soll regelmäßig abgefragt werden. Ob das wirklich zu mehr Spenden führt, ist weiter umstritten.

2010 begann Deutschland zu erkennen, in welchem Ausmaß die Kirchen und andere Institutionen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verschwiegen und vertuscht haben. Den Anfang machten drei frühere Elite-Schüler und ein Pater - Klaus Mertes, der die Fälle öffentlich machte. Zehn Jahre später sind Aufklärung und Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen.

Überfüllte Notaufnahmen an den Wochenenden, steigende Zahlen bei den Rettungseinsätzen: Folgt man Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dann besteht auf diesem Feld der Gesundheitsversorgung einiger Reformbedarf. Der Minister handelt und hat jetzt einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Organisation und Finanzierung des Notfallwesens komplett verändert. Kliniken, Krankenkassen und Ärzteverbände üben Kritik an den Plänen. Wir erläutern Spahns Vorhaben und weshalb die Verbände auf Distanz gehen.

Der Skandal bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main und Wiesbaden zieht weiter Kreise: Am 14. Januar durchsuchte die Staatsanwaltschaft sechs Privatwohnungen und acht Geschäftsräume in Frankfurt, Wiesbaden, Berlin, Bad Schwalbach und Schöneck. Es geht um den Verdacht des Betruges. Zudem tauchte der Verdacht von verbotenen Insichgeschäften auf. Der AWO-Bundesverband begrüßte die Ermittlungen und sagte volle Unterstützung zu.

Das Problem dürften viele Pflegekräfte aus eigener Anschauung kennen: Patienten weigern sich beharrlich, unter die Brause zu gehen oder sich auch nur waschen zu lassen. Doch Körperreinung mit Gewalt ist strikt verboten. Darauf hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen und die Kündigung einer Pflegerin, die einen Dementen zwangsgeduscht hatte, bestätigt. Das sei eine schwerwiegende Misshandlung.

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Hier geht es zur Gesamtausgabe von epd sozial 03/2020.

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Dirk Baas