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Niedersachsen will Gesetz gegen Schrottimmobilien



Die niedersächsische Landesregierung hat ein Gesetz zum Schutz vor Schrottimmobilien auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am 24. September in Hannover den Entwurf eines neues Wohnraumschutzgesetzes, damit Kommunen künftig schneller bei unzumutbaren Wohnzuständen eingreifen können, teilte die Landesregierung in Hannover mit. Das Gesetz soll im ersten Quartal 2020 in Kraft treten.

Bauminister Olaf Lies (SPD) erinnerte an den Skandal um zwei Wohnblöcke im Delmenhorster Wollepark vor zwei Jahren. Mangels rechtlicher Handhabe habe die Stadt damals nicht gegen die katastrophalen Zustände vorgehen können. "Damit soll künftig Schluss sein, solche Zustände können und wollen wir in Niedersachsen nicht dulden." Verstöße sollen mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Pro Bewohner mindestens neun Quadratmeter

Das neue Gesetz schreibe Mindestbedingungen fest, wie etwa ausreichende natürliche Beleuchtung und Belüftungsmöglichkeiten, hieß es. Außerdem müsse jede Mietwohnung über Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung, eine Feuerstätte oder eine Heizung sowie eine Sanitäreinrichtung verfügen. Sollte der Wohnraum im äußersten Fall als unbewohnbar erklärt werden, müsse der Vermieter die Bewohner auf eigene Kosten anderweitig unterbringen. Außerdem sollen pro Bewohner mindestens neun Quadratmeter, für Kinder sechs Quadratmeter, an Wohnraum zur Verfügung stehen.

Vor zwei Jahren eskalierte der Streit um zwei Wohnblöcke im Delmenhorster Wollepark. Die rund 50 Eigentümer der 80 maroden Wohnungen hatten die Zahlungen der Mieter für Gas und Wasser einbehalten und nicht an die Versorger weitergeleitet. Nachdem eine sechsstellige Summen aufgelaufen war, drehte die Stadtwerkegruppe Delmenhorst im Mai 2017 Gas und Wasser für die 350 Bewohner ab.

Die Bewohner, darunter viele Kinder, mussten über einen Hydranten vor den Häusern mit Wasser versorgt werden. Die Diakonie unterstützte die zumeist in prekären Verhältnissen lebenden Menschen mit Beratungen, Decken und Heizgeräten. Anfang Oktober 2017 erklärte die Delmenhorster Bauordnungsbehörde die Gebäude wegen schwerer baulicher Mängel für "unbewohnbar". Die Mieter mussten die Wohnungen verlassen. Am 1. November wurden die Gebäude versiegelt.