

München (epd). Zahlreiche Menschen mit einer Behinderung sind offenbar unzufrieden mit der Ausstellungspraxis bei Schwerbehindertenausweisen in Bayern. Das legt die Antwort des bayerischen Sozialministeriums auf eine Anfrage der Grünen nahe, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Dem Ministerium zufolge wurden zwischen 2009 und 2018 rund 1,14 Millionen Erstanträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung oder auf die Feststellung eines Merkzeichens gestellt. In 42,3 Prozent alle Fälle legten die Betroffenen Widerspruch gegen die Bescheide ein.
Die für diesen Bereich zuständige Behörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Abgelehnt wurden von der Behörde in dem Zehn-Jahres-Zeitraum rund 106.000 Erstanträge, also 9,3 Prozent. Widerspruch eingelegt haben also nicht nur jene, die gar keinen Erfolg mit ihrem Antrag hatten, sondern auch viele derjenigen, denen zwar ein Grad der Behinderung oder ein Merkzeichen zuerkannt wurde, die mit der Entscheidung aber trotzdem nicht einverstanden waren - etwa, weil ihnen der anerkannte Grad der Behinderung als zu niedrig erschien.
Rund 57.753 der Erstantragsteller waren auch mit dem Ergebnis ihres Widerspruchs nicht zufrieden und reichten Klagen ein - immerhin 5,1 Prozent. Ziemlich genau die Hälfte davon war nach Auskunft der Landesregierung ganz oder zumindest teilweise erfolgreich.
In der Antwort heißt es, "aus Sicht der bayerischen Staatsregierung" wäre eine "Vereinfachung des Schwerbehindertenrechts des Bundes wünschenswert". Der Grad der Behinderung werde in neun Zehnergraden festgestellt, zudem gebe es elf Merkzeichen - "aG" für "Außergewöhnliche Gehbehinderung" oder "Gl" für "Gehörlos" zum Beispiel. Daran knüpften die verschiedenen Nachteilsausgleiche an, erläuterte das Sozialministerium. Würde der Grad der Behinderung stattdessen "nur in drei Stufen festgestellt, wäre die Situation für alle Beteiligten besser überschaubar und es würden sich zahlreiche Verwaltungsverfahren erübrigen".