sozial-Thema

Arbeitslosigkeit

Stichwort: Teilhabechancengesetz



Am 1. Januar ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten, das Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt eröffnen soll. Es beinhaltet neue Fördermöglichkeiten für einen sogenannten sozialen Arbeitsmarkt. Der Bund stellt dafür vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Arbeitgeber erhalten zwei Jahre lang den Lohn erstattet, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. In den folgenden drei Jahren sinkt der Zuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte. Diese Regelung gilt für Arbeitslose über 25, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs von Arbeitslosengeld II lebten. Bei Schwerbehinderten und Eltern minderjähriger Kinder liegt der Zeitraum bei fünf Jahren.

Zuschüsse richten sich nach dem Tariflohn

Bei Menschen, die seit zwei Jahren keine Arbeit haben, werden im ersten Jahr 75 Prozent des Lohns zugeschossen, im zweiten Jahr sind es noch 50 Prozent. Die Zuschüsse richten sich nach dem Tariflohn, nicht wie ursprünglich geplant nach dem Mindestlohn.

Die Arbeitssuchenden bekommen zudem ein persönliches Coaching. So sollen sie mit eventuellen persönlichen Problemen, aber auch Herausforderungen im Zusammenhang mit der Arbeit unterstützt und wenn nötig Zugang zu Weiterbildungen und Praktika bekommen. Die Beschäftigung soll damit gefestigt werden. Für notwendige Qualifizierungen können dem Arbeitgeber 3.000 Euro pro Person erstattet werden.

Geld reicht für 150.000 neue Jobs

Maximal 150.000 Menschen könnten so wieder in Arbeit gebracht werden. Um sie auch nach Ende der Förderung in den Jobs zu halten, gibt es für dir Unternehmen eine Nachbeschäftigungspflicht von sechs Monaten nach Ende der Förderung. Das neue Förderinstrument richtet sich sowohl an öffentliche und gemeinnützige Unternehmen wie auch an private Arbeitgeber.

Trotz der guten Konjunktur und einer offiziellen Arbeitslosenquote von unter fünf Prozent finden in Deutschland knapp eine Million Menschen seit Jahren keine Arbeitsstelle. Die Langzeitarbeitslosigkeit kann an verschiedensten individuellen Gründen hängen, wie etwa psychischen oder familiären Problemen, der Gesundheit oder Suchterkrankung.

Ob die neuen Regelungen die soziale Teilhabe, die Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungschancen der Teilnehmenden tatsächlich verbessert, soll das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg (IAB) überprüfen.