Bremen (epd). Mit einem Volksbegehren wollen Vertreter aus Pflege, Gewerkschaften und Politik erreichen, dass in Bremer Krankenhäusern mehr Pflegepersonal eingestellt wird. Durch Arbeitsverdichtung und Überlastung seien die Kolleginnen und Kollegen auf den Stationen am Ende, warnte am 23. Oktober die Sprecherin des Bremer Bündnisses für mehr Personal im Krankenhaus, Ariane Müller. Nach Angaben von ver.di-Gewerkschaftssekretär Jörn Bracker fehlen in den Bremer Kliniken rund 1.600 Stellen.
In einem ersten Schritt sollen ab dem 27. Oktober Unterschriften für die Beantragung eines Volksbegehrens gesammelt werden. Dafür sind nach Angaben der Initiatoren 5.000 Unterstützer nötig. Mit dem Volksbegehren wiederum soll eine Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes erreicht werden, in der eine an den Bedürfnissen der Patienten orientierte Personalplanung festgeschrieben werden soll.
"Das Gesundheitswesen funktioniert nur noch, weil die Beschäftigten regelmäßig über ihre Leistungsgrenzen hinausgehen", sagte Bracker. Ariane Müller, selbst Schwester auf einer Intensivstation, ergänzte, die Pflegekräfte könnten den Druck nicht mehr aushalten. "Ältere flüchten in die Teilzeit - Jüngere kündigen nach kurzer Zeit ihren Arbeitsplatz, um einen anderen Beruf zu ergreifen." Diese Situation sei für Pflegende wie Patienten gleichermaßen gesundheitsgefährdend: "Deshalb brauchen wir sofort eine gesetzliche Personalbemessung."
Diese dürfe sich aber nicht an der neuen Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Untergrenzen von Pflegepersonal orientieren, mahnte Müller. "Die bringt uns kein Stück weiter. Was wir brauchen, ist eine patientenorientierte Personalbemessung." Der Stellenabbau in den vergangenen Jahren habe zu einer "Fließbandpflege" geführt.
Das Bündnis will bis zum 16. Dezember Unterschriften für den Antrag auf das Volksbegehren sammeln. Diese werden dann zunächst geprüft. Im zweiten Schritt geht es um das Volksbegehren selbst, das fünf Prozent der Wahlberechtigten in Bremen per Unterschrift unterstützen müssen. Am Ende gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stimmt das Parlament über den Entwurf zur Gesetzesänderung ab, oder das Volk entscheidet per Volksentscheid selbst. Die Bremer Initiative folge dem Vorbild der Pflegebündnisse in Berlin, Hamburg und Bayern, hieß es.