Düsseldorf, Berlin (epd). Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 19. Oktober im Bundesrat in Berlin eine Initiative gestartet, um die Einkommensgrenze für Minijobs an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns zu koppeln. "Die Arbeitszeiten von Minijobbern dürfen nicht durch den steigenden Mindestlohn eingeschränkt werden", erklärte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Mit der Initiative gebe das Land NRW "einen Impuls für eine nachhaltige Lösung des Problems".
Bei einer geringfügigen Beschäftigung dürfen Arbeitnehmer bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Diese starre Entgeltgrenze führe dazu, dass geringfügig Beschäftigte nur eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten dürften, sagte Minister Laumann. Mit jeder weiteren Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduzierten sich diese Stunden. Konnten geringfügig Beschäftigte im Januar 2015 noch knapp 53 Stunden im Monat zum damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro arbeiten, sind es seit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2017 auf 8,84 Euro nur noch rund 51 Stunden.
Laut dem Gesetzesantrag der NRW-Landesregierung soll die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro künftig das 53-fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Auf Basis des aktuellen Mindestlohns wären das dann knapp 470 Euro pro Monat. Bei weiteren Anhebungen des Mindestlohns würde die Entgeltgrenze entsprechend angehoben.
Die Bundesratsinitiative sieht zudem vor, die Gleitzone für den Niedriglohnbereich, in der Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, von 850 Euro auf 1.300 Euro zu erhöhen. Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf möchte diese Grenze ebenfalls an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns anpassen. Nach Angaben des Ministeriums gibt es bundesweit an die sieben Millionen Minijobber.