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Rheinland-Pfalz kündigt Novelle des Rettungsdienstgesetzes an



Die rheinland-pfälzische Landesregierung will mit einer Gesetzesnovelle sicherstellen, dass der Rettungsdienst im Land auch künftig vorrangig von Sanitätsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) übernommen wird. Änderungen im Vergaberecht der EU sowie auf Bundesebene machten eine Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes notwendig, erklärte Innenminister Roger Lewentz (SPD) am 23. Oktober in Mainz. Zuvor hatte sich die Landesregierung erstmals mit dem Referentenentwurf befasst.

Rheinland-Pfalz will an der bisherigen Praxis festhalten, die Aufgaben des Rettungsdienstes vorrangig an DRK, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und Arbeiter-Samariter-Bund statt an private Unternehmen zu vergeben. Die Novelle soll außerdem die Finanzierung der Rettungsdienste reformieren. So sollen die Kommunen bei den Baukosten von Rettungswachen künftig durch Fördermittel des Landes stärker entlastet werden. Ebenso sollen in dem Gesetz die Rolle und Aufgaben von Notfallsanitätern festgeschrieben werden. Das Berufsbild war 2014 neu eingeführt worden und ersetzt die bisherigen Rettungsassistenten.

In Deutschland ist die Organisation der Rettungsdienste Länderangelegenheit. Rheinland-Pfalz reagiert nach Angaben des Innenministeriums als erstes Bundesland mit einer Gesetzesnovelle auf die neuen Rahmenbedingungen. Für Notarzt- und Rettungseinsätze sowie Krankentransporte fallen im Land jährlich Kosten von rund 160 Millionen Euro an.