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Experten fordern mehr Personal in der Palliativpflege




Besuch auf einer Palliativstation
epd-bild/Jens Schulze
Pflegeexperten haben Gesundheitsminister Spahn dazu aufgerufen, für die Versorgung von Palliativpatienten in Kliniken mehr Personal vorzuschreiben. Die Gewerkschaft ver.di lehnt die vorgelegten Pflegepersonaluntergrenzen in nur wenigen Krankenhausbereichen ab.

Palliativmediziner beklagen fehlendes Pflegepersonal auf den Klinikstationen. In einer am 14. September in Berlin veröffentlichten Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) heißt es, die Palliativpflege müsse deshalb bei den Pflegepersonaluntergrenzen gesondert berücksichtigt werden. Die DGP habe "mit großem Bedauern und erheblicher Verwunderung" zur Kenntnis genommen, dass dieser Bereich im Referentenentwurf des Ministers zu verbindlichen Personaluntergrenzen in Kliniken nicht berücksichtigt wurde.

Personaluntergrenzen für "pflegesensitive" Bereiche

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am 24. August den Referentenentwurf einer Verordnung für Personaluntergrenzen im Krankenhaus vorgelegt. Das "Versagen" der Selbstverwaltung "erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten", sagte damals Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Unterbesetzungen könnten fatale Folgen haben. Ab 1. Januar 2019 gelten Personaluntergrenzen für Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie, die als "pflegesensitive" Bereiche festgelegt werden.

Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand begrüßte am 17. September, dass die Regierung die Notwendigkeit verbindlicher Personalvorgaben "endlich erkannt" habe. "Wenn aber nachts in der Geriatrie eine Pflegekraft allein 24 Patienten versorgen soll, ist das staatlich legitimierter Pflegenotstand." Ver.di forderte gemeinsam mit Fachverbänden, dass "ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes und pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungstool entwickelt wird und anschließend verpflichtend flächendeckend in den Krankenhäusern anzuwenden ist".

"Palliativstationen schlechter gestellt"

Die DGP forderte, die Palliativmedizin müsse ebenfalls in die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen aufgenommen werden, und zwar in Anlehnung an die Pflegepersonalbesetzung in stationären Hospizen. Denn die palliative Pflege von Menschen aller Altersgruppen sei geprägt von hohem Zeit- und Personalaufwand, erläuterte Vorstand Andreas Müller. Die Palliativpflege könne dazu beitragen, dass Betroffene im Alltag ein hohes Maß an Lebensqualität und eigenen Ressourcen zurückgewinnen. Doch dazu werde mehr Personal gebraucht, sagte Müller. Denn: "Professionell Pflegende nehmen in der Versorgung von Palliativpatienten eine tragende Rolle ein."

"Die derzeitige Vergütung deckt den pflegeintensiven Versorgungsbedarf speziell in der Palliativpflege nicht ausreichend ab", beklagt der Verband. DGP-Präsident Lukas Radbruch sagte, im Vergleich zu stationären Hospizen werde "die palliativpflegerische Versorgung auf den Palliativstationen schlechter gestellt, obwohl sowohl Inhalt als auch zeitlicher Aufwand vergleichbar sind".

In der neuen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums wird ein Verhältnis von Pflegekräften zu Patienten bestimmt, das nicht unterschritten werden darf. Dabei wird unterschieden zwischen Tag- und Nachtschichten an Wochentagen und an Wochenenden oder Feiertagen.

Markus Jantzer, Dirk Baas