Ausgabe 17/2018 - 27.04.2018
Berlin (epd). Außerdem müssten die Hartz-IV-Sätze "auf ein menschenwürdiges Niveau" angehoben werden, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Der VdK und die Grünen begrüßten den Vorstoß.
Schneider sprach sich dafür aus, dass in einem ersten Schritt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von aktuell 416 Euro auf 571 Euro erhöht werden solle. Die Regelleistungen schützten nicht vor Armut. Ferner forderte der Verband ein Mindestarbeitslosengeld über dem Hartz-IV-Niveau sowie eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.
Hartz IV sei gefloppt, stellte der Paritätische fest. 42 Prozent der rund 900.000 Langzeitarbeitslosen sei schon länger als vier Jahre im Hartz-IV-Bezug, mehr als eine Million Menschen bereits seit Einführung des Systems auf Leistungen angewiesen. Die "faktische Vermittlungsquote" liege bei arbeitslosen Hartz-IV-Beziehern bei lediglich fünf Prozent.
Der sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, Sven Lehmann, warf der Bundesregierung vor, sie habe die Regelsätze für die knapp sechs Millionen Leistungsbezieher, darunter zwei Millionen Kinder, künstlich kleingerechnet. Außerderm forderte er, die "Hartz-IV-Logik des Misstrauens und der Kontrolle" zu beenden.
Der Sozialverband VdK beklagte, dass die verschärften Sanktionen bei jungen Erwachsenen dazu führten, dass diese den Kontakt zum Jobcenter abbrechen. Präsidentin Ulrike Mascher forderte, dass mehr für die Teilhabe am Arbeitsleben, gerade für die Langzeitarbeitslosen, getan werden müsse. "Die Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Armut." Viele Kosten seien zu niedrig angesetzt und decken nicht den tatsächlichen Bedarf der betroffenen Menschen. Die Regelsätze müssten um mindestens 20 Prozent angehoben werden, damit sie das Existenzminimum abdecktenen, betonte Mascher.
Auch größere notwendige Anschaffungen, wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Brillen müssten wieder als Einmalleistungen gewährt werden. Zudem sollten die Stromkosten in tatsächlicher Höhe übernommen und die Mietobergrenzen an den aktuellen Wohnungsmarkt angepasst werden.
Das Arbeits- und Sozialministerium ist für die Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze zuständig. Sie müssen das Existenzminimum abdecken und werden anhand der Konsumausgaben von Haushalten am unteren Ende der Einkommensskala berechnet. Außer dem Regelsatz werden von den Jobcentern die Mieten für "angemessene Wohnungen" und die Heizkosten übernommen. Die Höhe der Regelsätze wird jährlich überprüft.
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in den vergangenen Wochen mehrfach für Änderungen bei Hartz IV ausgesprochen. So will der Minister unter anderem die Sanktionen überprüfen und das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder verbessern. Am Berechnungsmechanismus für die Regelsätze soll aber zunächst nichts geändert werden.