Ausgabe 29/2017 - 21.07.2017
Brüssel (epd). Blinden und sehbehinderten Menschen soll in der Europäischen Union künftig ein besserer Zugang zu Literatur möglich sein. Der Rat der Europäischen Union verabschiedete am 18. Juli entsprechende urheberrechtliche Regelungen, wonach Blindenbibliotheken vor der Übertragung von Texten in barrierefreie Formate nicht vorher die Zustimmung des Autors oder Verlegers einholen müssen. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Verena Bentele, begüßte diesen Schritt. Jetzt komme es darauf an, dass das Urheberrecht in Deutschland zügig geändert werde.
Bisher sind in Deutschland nur etwa fünf Prozent der veröffentlichten Werke in barrierefreien Fassungen erhältlich. Das ist nach der Einschätzung der Beauftragten deutlich zu wenig, um einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material sicherzustellen, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention festlege.
"Derzeit stellen die Blindenbibliotheken die erforderlichen barrierefreien Fassungen von Büchern, Zeitschriften und Hörbüchern her", erklärte Bentele. Es sei wichtig, dass die dafür im Urheberrecht bisher vorgesehenen Vergütungen entfielen. Es könne nicht sein, dass Blindenbibliotheken, die sich überwiegend aus Spenden finanzierten, für die Herstellung der vom Buchmarkt nicht geleisteten Barrierefreiheit auch noch Gebühren an Urheber abführen müssten. Die Beauftragte will sich dafür einsetzen, dass diese Gebühren in Deutschland entfallen.