Ausgabe 25/2017 - 23.06.2017
Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die Interpretation zurückgewiesen, dass Werkstätten für behinderte Menschen eine berufliche Sackgasse ohne ausreichende Perspektiven für die dort Arbeitenden seien. In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt die Regierung laut einer Pressemitteilung des Bundestages vom 19. Juni, die Leistungen der Werkstätten seien auch darauf gerichtet, die im Berufsbildungsbereich erworbene Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.
Mit diesem Ziel böten die Werkstätten zahlreiche arbeitsbegleitende Maßnahmen an, etwa Staplerscheine, Sprach- oder EDV-Kurse. Außerdem seien sie laut SGB IX dazu verpflichtet, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Zudem weist sie darauf hin, dass für Menschen mit Behinderungen zahlreiche Möglichkeiten der beruflichen Bildung zur Verfügung stünden: Reguläre betriebliche Ausbildung (auch in begleiteter oder assistierter Form), theoriereduzierte Ausbildung etwa in Berufsbildungswerken oder Aus- und Weiterbildung, wie sie die Berufsförderungswerke anböten.
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage festgestellt, dass Personen, die einmal in der Werkstatt arbeiten, kaum eine Chance hätten, die Einrichtung wieder zu verlassen. "Mit unter einem Prozent ist die Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nahezu nichtexistent", hieß es.
Ein schlechtes Bild gaben zudem einige Werkstätten zuletzt in einem Bericht des "Team Wallraff" im Februar 2017 ab. Er zeigte, dass selbst im Berufsbildungsbereich die Qualifizierung und Förderung zurückstehen muss, wenn Aufträge aus der Industrie zu erledigen sind.
Die CDU/CSU-Fraktion macht sich ebenfalls dafür stark, die Vermittlungsquoten zu verbessern. Nach einer Werkstatt-Konferenz, zu der rund 300 Vertreter von Werkstatträten, von Werkstattträgern sowie von Verbänden und Institutionen nach Berlin kamen, sagte Uwe Schummer: "Für Menschen mit Behinderungen, die nach einer Alternative zu ihrer Arbeit in einer Werkstatt suchen, wird ab dem 1. Januar 2018 das 'Budget für Arbeit' neue Möglichkeiten eröffnen." Ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, gehöre zu den wesentlichen Anreizen. "Jetzt müssen die Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung diese Möglichkeiten wahrnehmen."
Die Union stehte hinter den Werkstätten als Ort der Teilhabe und Beschäftigung. Aber, so Schummer, sie "müssen sich noch stärker dafür einsetzen, den Wechsel der Beschäftigten in Betriebe des ersten Arbeitsmarktes zu fördern".