Ausgabe 14/2017 - 07.04.2017
Köln (epd). Kinder- und Jugendhilfeorganisationen in Nordrhein-Westfalen haben an die Behörden appelliert, Angebote für junge Leute auch allen Flüchtlingskindern unabhängig von ihrem Asylstatus zugänglich zu machen. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bat in einer am 3. April in Köln veröffentlichten Erklärung alle kommunalen Ausländerbehörden, geltendes Recht großzügig und transparent auszulegen und die Reisefreiheit junger Leute nicht zu behindern.
Jugendgruppen, die in den Ferien ins Ausland reisen, müssten je nach Aufenthaltsstatus bei der zuständigen Ausländerbehörde oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Genehmigung einholen, erläuterte die Aktionsgemeinschaft. Mögliche Bedingungen und Auflagen würden von den Ausländerbehörden in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen oder aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gelten räumliche Aufenthaltsbeschränkungen.
Angebote für geflüchtete Kinder müssten wie für alle jungen Menschen auch außerhalb der Unterkünfte und des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs möglich sein, betonte die Aktionsgemeinschaft, in der unter anderem die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend, der Bund der Deutschen Katholischen Jugend, der Deutsche Kinderschutzbund und der Landesjugendring zusammengeschlossen sind.