Ausgabe 14/2017 - 07.04.2017
Berlin (epd). Die Gehälter in der Diakonie steigen zum 1. Juli um 2,7 Prozent. Dies hat der Schlichtungsausschuss festgelegt, wie der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland am 5. April in Berlin mitteilte. Die Gehaltserhöhung wird für rund 150.000 Diakoniebeschäftigte unmittelbar wirksam. Für weitere 350.000 Beschäftigte in Einrichtungen der evangelischen Wohlfahrt, deren Löhne auf regionaler Ebene verhandelt werden, hat er Signalwirkung.
Nach Angaben des Dienstgeberverbandes waren die Löhne und Gehälter bereits zum 1. August 2016 um 2,6 Prozent gestiegen. Diakoniebetriebe, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, dürfen vom Tarifabschluss nach unten abweichen. Für die Altenhilfe, Rehabilitation und Jugendhilfe sieht die Entscheidung des Schlichtungsausschusses eine Erhöhung erst zum 1. September vor.
Nach dem Beschluss werden in Zukunft nicht mehr allein die Arbeitgeber Beiträge in die kirchliche Zusatzversorgung einzahlen. Die Schlichtung sieht für die Altersvorsorge eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter vor: Anteile, die über 4,5 Prozent des Beitrages liegen, sind nun jeweils zur Hälfte von Dienstgebern und Dienstnehmern zu tragen. Beim aktuellen Beitragsstand von 4,8 Prozent bedeutet dies eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten von derzeit 0,15 Prozent.
Die Schlichtung war notwendig geworden, weil sich die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in der sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommission in den monatelangen Verhandlungen nicht einigen konnten. Der entscheidenden Sitzung des Schlichtungsausschusses waren die Arbeitnehmervertreter fern geblieben. Dies ändert aber nichts daran, dass die nun mit den Stimmen der Arbeitgebervertreter und des Schlichtungsvorsitzenden getroffene Entscheidung zur Lohnerhöhung gültig ist.