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Schwesig fordert 300 Euro im Monat für "Familienarbeitszeit"



Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD) fordert für Familien mit Kindern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat. Wenn beide Elternteile Arbeitszeit reduzieren, sollen sie jeweils 150 Euro Familiengeld erhalten.

Die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Manuela Schwesig sieht Eltern kleiner Kinder einer hohen Belastung ausgesetzt. So seien sie durch ihre Kinder sowie ihren Beruf stark gefordert und teilweise kümmerten sie sich auch noch um ihre betreuungsbedürftigen Eltern, sagte sie am 3. April in Berlin. Um ihnen den "Spagat zwischen Arbeit und Familie" zu erleichtern, schlug Schwesig ein Familiengeld vor, mit dem die "Familienarbeitszeit" vergütet werden soll. Die Arbeitgeberverbände lehnten den Reformplan umgehend ab.

"Familiengeld" auch für Alleinerziehende

Nach dem Vorschlag, mit dem Schwesig in der Regierungskoalition mit der CDU bereits vor Jahren gescheitert ist, sollen Eltern jüngerer Kinder, wenn sie beide zwischen 26 und 36 Wochenstunden arbeiten, ein Familiengeld in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Jeweils 150 Euro für die Mutter und für den Vater.

Das Familiengeld sollen sie maximal 24 Monate lang bekommen – für Kinder, die jünger als acht Jahre sind. Auch Allein- oder getrennt Erziehende sollen das Familiengeld erhalten. Die Familienzeit kann auch in zwei Abschnitte geteilt werden und ein Teil des Familiengeldes später in Anspruch genommen werden.

Wer sich von der Erwerbsarbeit für die Pflege von Angehörigen freistellen lässt, soll für drei Monate Auszeit einen Lohnersatz erhalten, das in der Höhe des Elterngeldes entspricht. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des in den letzten zwölf Monaten vor dem Entbindungstermin erzielten Nettoeinkommens und ist auf höchstens 1.800 Euro monatlich begrenzt.

BDA gegen "neue Ansprüche"

Auch für die Pflege soll es nach Schwesigs Vorstellung ein Familiengeld geben: Wer Arbeitszeit reduziert und zwischen 26 und 36 Stunden arbeitet, erhält 150 Euro monatlich für bis zu 24 Monate. Zwei Angehörige können dies in Anspruch nehmen. Außerdem gilt auch hier: Wer Arbeitszeit reduziert und zwischen 26 und 36 Stunden arbeitet, erhält 150 Euro monatlich für bis zu 24 Monate. Zwei Angehörige wie etwa Geschwister können dies in Anspruch nehmen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte einen weiteren "starren gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von Arbeit" für überflüssig. "Wir brauchen mehr Ganztagskitas und Ganztagsschulen, statt neuer Ansprüche", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter zu dem Vorschlag aus der SPD. Das ermögliche Eltern viel besser, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßte die Pläne, kritisierte aber, dass verheiratete Paare nur dann Familiengeld erhalten sollen, wenn beide Partner für die Kinderbetreuung Arbeitszeit reduzieren. Aufgabe von Familienpolitik sei es nicht, nur ein Lebens- oder Familienmodell, erklärte der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. "Wenngleich davon auszugehen ist, dass eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf das Leitbild oder Ziel vieler Familien ist, so muss es doch auch andere Varianten geben können, familiale Fürsorge zu erbringen - und auch diese bedürfen der Unterstützung des Staates", sagte er.

Markus Jantzer

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