Ausgabe 08/2017 - 24.02.2017
Frankfurt a.M. (epd). Das Gesetz zur Tarifeinheit ist Mitte 2015 in Kraft und wurde am 24. und 25. Januar 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Elf Gewerkschaften haben gegen das Gesetz geklagt, fünf dieser Klagen behandelt das Gericht in Karlsruhe jetzt beispielhaft: die der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, des Beamtenbundes, des Marburger Bundes, in dem die Klinikärzte organisiert sind, der Pilotengewerkschaft Cockpit und der Flugbegleitergewerkschaft Ufo.
Das umstrittene Gesetz legt fest, dass bei Überschneidungen mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb nur derjenige gilt, dessen Gewerkschaft die meisten Mitglieder im Betrieb hat.
Ein Betrieb, ein Tarifvertrag - das war bis 2010 die Regel. Arbeitsrichter gaben im Streitfall dann dem Vertrag den Vorrang, der den Bedürfnissen des Betriebes insgesamt am besten entsprach. 2010 entschied das Bundesarbeitsgericht jedoch, dass es grundsätzlich auch mehrere Tarifverträge in einem Betrieb geben darf.
Die Tarifeinheit schrieb Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) just zu der Zeit ins Gesetz, als die Gewerkschaft der Lokführer monatelang den deutschen Bahnverkehr lahmlegte.
Gerade die kleinen Gewerkschaften, die einzelne Berufsgruppen vertreten, sehen sich in der Vertragsfreiheit und beim Streikrecht beschnitten, wenn nur die Mehrheit im Betrieb zählt. Sie fürchten um ihre Existenz. Die DGB-Gewerkschaft ver.di sieht auch die Gefahr, dass Arbeitgeber das Gesetz dazu nutzen, Firmen so umzustrukturieren, dass die genehme Gewerkschaft die Mehrheit hat.