Ausgabe 08/2017 - 24.02.2017
Gießen, Wiesbaden (epd). Die Flüchtlingshelfer, die wegen Bürgschaften für Flüchtlinge vor Gericht klagen, hoffen auf Hilfe durch die Politik. "Unsere Forderung richtet sich an das Land, uns die Kosten abzunehmen", sagte der Flüchtlingshelfer und Fraktionsvorsitzende der Gießener Grünen, Klaus-Dieter Grothe, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Helfer haben sogenannte Verpflichtungserklärungen für einreisende Bürgerkriegsflüchtlinge unterschrieben, die von Verwandten nach Deutschland nachgeholt wurden. Sie verpflichteten sich damit, für die Aufenthaltskosten derjenigen aufzukommen, die ihren Aufenthalt nicht selbst finanzieren können. Jobcenter fordern nun die entstandenen Kosten von den Bürgen zurück. Dagegen klagen 21 Flüchtlingshelfer vor dem Gießener Verwaltungsgericht.
Wann es zu einer Verhandlung komme, sei noch nicht absehbar, sagte der Gerichtssprecher Reinhard Ruthsatz am Freitag dem epd. "Aber wir wissen von der erheblichen Öffentlichkeitsbedeutung." Neben dem juristischen Kampf richteten die Bürgen ihre Forderungen auch an die Politik, berichtete Grothe. Sie seien mit allen Fraktionen des Landtags im Gespräch. Alle seien zwar "entsetzt". "Aber wir haben kein substanzielles Angebot bekommen."
Seinen Hochrechnungen zufolge könnten schlimmstenfalls Kosten in Höhe von insgesamt 400.000 bis 500.000 Euro auf die Bürgen zukommen. In Wetzlar habe beispielsweise jemand eine neunköpfige Familie aufgenommen. Die Kläger argumentieren unter anderem damit, dass sie sich vorher vom hessischen Innenministerium beraten ließen. Sie seien daher davon ausgegangen, dass die Verpflichtungserklärung erlischt, sobald die Einreisenden nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt werden. Das seien diese inzwischen auch.
Diese Auffassung habe das Innenministerium bisher vertreten, bejahte das Ministerium auf Anfrage des epd. "Damit hätten Verpflichtungsgeber nicht für entstandene Kosten herangezogen werden können." Am 26. Januar entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten eines Jobcenters: Danach haftet ein Bürge für die Lebenshaltungskosten eines Bürgerkriegsflüchtlings auch noch nach seiner Anerkennung als Flüchtling. "Ungeachtet der Tatsache, dass das Innenministerium eine andere Rechtsauffassung hatte, akzeptiert die Hessische Landesregierung das Urteil", erklärte das Innenministerium.