Ausgabe 39/2016 - 30.09.2016
Mainz (epd). Jobcenter können unter bestimmten Bedingungen erwarten, dass von einem Erbe ausgeschlossene Hartz-IV-Bezieher ihren Pflichtteil einfordern. Das Mainzer Sozialgericht wies in einer am 27. September veröffentlichten Entscheidung die Klage eines Mannes ab, dessen Vater gestorben war. Die Eltern des Klägers hatten ein sogenanntes Berliner Testament verfasst, in dem der überlebende Ehegatte zum Alleinerben bestimmt wurde und die beiden Kinder nach dessen Tod den gesamten Nachlass erhalten sollten. Der Sohn war auch nach einer Aufforderung durch das Jobcenter nicht bereit, seinen Pflichtteil in Höhe von einem Achtel des Erbes geltend zu machen.
Die Mainzer Richter folgten den Argumenten des Mannes nicht. Zwar sei es im Grundsatz nicht zumutbar zu verlangen, den Willen der Eltern zu unterlaufen. Eine Ausnahme gelte jedoch, wenn genügend Barvermögen vorhanden sei. Im verhandelten Fall könne der ausgeschlossene Erbe ausgezahlt werden, ohne dafür beispielsweise eine Immobilie zu verkaufen. Auch der Unterhalt der 80-jährigen Mutter des Klägers wäre durch das restliche Erbe für die nähere Zukunft sichergestellt. In der Verhandlung ging es um eine Erbschaft im Wert von rund 140.000 Euro. Darunter befand sich ein Barvermögen von 80.000 Euro.
Az.: S 4 AS 921/15