sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Flüchtlingsunterkunft in Blankenese gestoppt



Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Bau einer umstrittenen Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Blankenese gestoppt. Mit dem am 16. Juni veröffentlichten Beschluss gab das Gericht dem Eilantrag eines Anwohners gegen die Baugenehmigung statt. In dem Pavillondorf sollen in neun Gebäuden 192 Flüchtlingen untergebracht werden.

Der Streit um die erste Flüchtlingsunterkunft in dem wohlhabenden Hamburger Stadtteil hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Anwohner hatten am 5. April mit parkenden Autos die geplante Baumfäll-Aktion und damit den Baubeginn verhindert. Den Anwohnern war daraufhin in den Medien Egoismus vorgeworfen worden. Unterstützer der Flüchtlingsunterkunft demonstrierten wenige Tage später für den Weiterbau.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte bereits am 6. April im Eilverfahren einen vorläufigen Baustopp verkündet, nachdem ein Anwohner die Baugenehmigung angefochten hatte. Diesen Beschluss hob das Oberverwaltungsgericht am 19. April mit der Begründung auf, der Antragsteller habe sein Anliegen nicht hinreichend begründet.

Jetzt gab ihm das Verwaltungsgericht wieder recht: Der Antrag sei nach einigen Ergänzungen nun zulässig. Bei Erteilung der Baugenehmigung sei Umweltrecht verletzt worden, weil die ökologischen Auswirkungen erst zwei Wochen nach der Baugenehmigung an die zuständige Stelle übermittelt worden seien.

Az.: 7 E 1486/16


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