Ausgabe 06/2016 - 12.02.2016
Erfurt (epd). Der seit dem vergangenen Jahr geltende gesetzliche Mindestlohn hat zu keiner Klagewelle bei den Arbeitsgerichten geführt. Die Arbeitgeber hielten sich an das Gesetz, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, am 10. Februar in Erfurt. Das sei auch der effektiven Kontrolle durch den Zoll geschuldet.
Der unter Federführung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eingeführte Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde stand vor allem bei Arbeitgebern in der Kritik. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände hatte Arbeitsplatzverluste und Firmenpleiten befürchtet und die hohen Kosten zur Dokumentation der Stundenlöhne kritisiert.
Die hohe Zahl der Flüchtlinge in Deutschland und deren Integration in den Arbeitsmarkt wird nach Einschätzung von Gerichtspräsidentin Schmidt kaum Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsgerichtsverfahren haben. "Das Problem ist vielmehr das Aufenthaltsrecht", sagte sie. Da Flüchtlinge unterschiedliche Aufenthaltstitel haben und oft gar nicht wüssten, wie lange sie in Deutschland bleiben können, sei es auch für Arbeitgeber schwierig, jemanden für längere Zeit zu beschäftigen und zu integrieren.
Insgesamt äußerte sich die Präsidentin Schmidt mit der Lage am obersten Arbeitsgericht zufrieden. 2015 seien 2.313 neue Verfahren eingegangen, nur minimal weniger als 2014 (2.332 Verfahren). Jede vierte Revision oder Rechtsbeschwerde hatte dabei Erfolg. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden lag die Erfolgsquote allerdings nur bei 6,1 Prozent. Die Verfahren am Bundesarbeitsgericht wurden im Durchschnitt nach acht Monaten und 23 Tagen entschieden.
Kritisch sieht die Arbeitsgerichtspräsidentin die Pläne der Justizministerkonferenz, dass künftig Urteilsverkündungen vom Fernsehen gefilmt werden dürfen. Das könne dazu führen, dass die Senate ihre Urteile erst viel später mit dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe verkünden. Gerade bei einer gefilmten Urteilsverkündung könne jedes Wort auf der Goldwaage gelegt werden, so dass man besonders aufpasse, was man sage.
Öffentlichkeitswirksame Entscheidungen werden auch für dieses Jahr vom Bundesarbeitsgericht erwartet. Am 26. Juni wollen die Arbeitsrichter klären, inwieweit ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Rettungsassistent für Bereitschaftszeiten den gesetzlichen Mindestlohn einfordern kann. Schon am 18. Februar wird entschieden, ob die Mindestgröße für Piloten und Pilotinnen von 1,65 Meter eine mittelbare Geschlechtsdiskriminierung darstellt, da Frauen häufig kleiner sind als Männer.