sozial-Politik

Arbeitslosigkeit

Frühe Eingliederungsvereinbarungen helfen nicht immer



Die vorgeschriebenen frühen Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosen und den Arbeitsagenturen führen einer Studie zufolge nicht immer schnell zu neuen Jobs. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am 9. Februar in Nürnberg mitteilte, wurde untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Vereinbarungen die Beschäftigungschancen verbessert. "Das Ergebnis lautet: In manchen Fällen ja, aber nicht immer", hieß es.

Die Eingliederungsvereinbarungen sind umstritten, denn sie üben Druck auf die Hilfebezieher aus. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Vertrag, der festschreibt, was der Jobsucher tun muss, um rasch wieder Arbeit zu finden, und was die Behörde ihrerseits an Unterstützung bietet. Der Unterzeichner stimmt aber auch zu, dass ihm das Geld gekürzt wird, wenn er eine im Vertrag enthaltene Verpflichtung nicht erfüllt.

Für die IAB-Studie wurde ein Modellprojekt mit fünf Arbeitsagenturen ausgewertet. Deren Vermittlungsfachkräfte legten den Abschlusszeitpunkt der Vereinbarung mit Hilfe eines Zufallsmechanismus fest. So ließ sich erstmals die Wirkung der Vereinbarungen auf die Beschäftigungschancen von Hilfeempfängern untersuchen.

Demnach profitieren insbesondere männliche Arbeitslose mit Förderbedarf, bei denen etwa Fortbildungen zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt erforderlich sind, von einem frühzeitigen Abschluss des Vertrages. "Sie sind schneller wieder beschäftigt, wenn die Vereinbarung möglichst früh abgeschlossen wird", betonen die IAB-Forscher, die die Erhebung gemeinsam mit der Universität Mannheim erstellt haben.

Bei Männern mit guten Jobchancen sowie auch bei Männern, bei denen aufgrund mehrerer Vermittlungshemmnisse eine Arbeitsaufnahme innerhalb eines Jahres unwahrscheinlich scheint, ist eine frühe Eingliederungsvereinbarung dagegen nicht hilfreich. "Bei arbeitsuchenden Frauen spielt der Zeitpunkt generell kaum eine Rolle", heißt es in der Untersuchung.

Aufgrund der Forschungsergebnisse hat die Bundesagentur für Arbeit die bisherige Regelung, mit allen Arbeitslosen Eingliederungsvereinbarungen bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder zeitnah danach abzuschließen, jetzt flexibilisiert.


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