Bayern wird nicht gegen die "Ehe für alle" klagen. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht habe nach Einschätzung zweier Gutachter keine Aussicht auf Erfolg. Daher habe sich die bayerische Staatsregierung mehrheitlich gegen diesen Schritt entschieden, teilte die Staatsregierung am 6. März mit.

Das Bundesland hatte zunächst angekündigt, das im vergangen Jahr vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ("Ehe für alle") verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Nun teilte die Staatsregierung mit, "gewichtige Gründe" sprächen für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und somit gegen eine Klageerhebung.

Leitbild traditionelle Ehe

Dennoch halte die Staatsregierung politisch am Leitbild der traditionellen Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau fest, heißt es im Kabinettsbericht. Sie sei weiter die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Gleichzeitig werde aber die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ausdrücklich abgelehnt.

Der Bundestag hatte am 30. Juni 2017 entschieden, dass schwule und lesbische Paare heiraten dürfen. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, auch gemeinsam Kinder adoptieren.