Berlin (epd). Die soziale Pflegeversicherung ist finanziell in Schieflage. Laut Bundesgesundheitsministerium droht schon nächstes Jahr ein Defizit von 7,5 Milliarden Euro, wenn sich nichts ändert, und in den Jahren danach sieht es noch schlechter aus. Das „Pflegeneuordnungsgesetz“ soll Abhilfe schaffen. Der Entwurf liegt dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor.

Pflegegrade

Die heutigen fünf Pflegegrade gibt es seit der Pflegereform 2017. Bei der Festlegung der Kriterien wurde allerdings von der wissenschaftlichen Empfehlung abgewichen, was nun korrigiert werden soll. Damit steigen die Hürden für die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in einen Pflegegrad eingeordnet wird, behält ihn.

Pflege zu Hause

Der Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Die Pflegekassen zahlen ihnen unter anderem den sogenannten Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat können beispielsweise für Unterstützung im Haushalt ausgegeben werden. Für Pflegegrad 1 soll dieser Posten wegfallen, in den Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten halbiert werden. Das Geld soll für den Aufbau einer „Pflegebegleitung“ verwendet werden, damit Betroffene und Angehörige frühzeitig Hilfe und Beratung von Fachleuten bekommen. Dadurch sollen Pflegebedürftige möglichst lange möglichst selbstständig bleiben.

Geplant ist zudem ein „Überbrückungsbudget“. Es soll laut dem Entwurf „Leistungen bei gesundheitlichen Krisen oder einem ungeplanten Ausfall der Hauptpflegeperson“ abdecken. Dabei können ambulante Pflegedienste einspringen, es ist aber auch ein kurzzeitiger Heimaufenthalt möglich. Generell sollen bei der häuslichen Pflege verschiedene Einzelleistungen zu Budgets zusammengefasst werden. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegekassen jedes Jahr erhöht werden. Die Berechnung orientiert sich an der Inflation.

Pflege im Heim

Die vollstationäre Pflege ist für Betroffene oft sehr teuer. Der Eigenanteil im ersten Jahr lag zuletzt im Bundesdurchschnitt bei mehr als 3.200 Euro im Monat. Er umfasst neben einem Teil der Pflegekosten auch Wohn-, Verpflegungs- und Investitionsausgaben. Für den pflegebedingten Eigenanteil zahlen die Pflegekassen Zuschüsse, die mit längerem Heimaufenthalt ansteigen: Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, nach 12 Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Nun sollen diese Fristen um je sechs Monate verlängert werden. Das heißt: Der Maximalzuschuss fließt erst nach viereinhalb Jahren.

Beiträge

Für Kinderlose ist die Pflegeversicherung teurer als für Eltern. Sie zahlen einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den allgemeinen Arbeitnehmer-Beitragssatz von 1,8 Prozent. Künftig sollen es 0,7 Prozentpunkte sein.

Zudem wird die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen eingeschränkt. Für diese Gruppe wird ein Beitrag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig. Ausnahmen gibt es für Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Kinder unter sieben Jahren, behinderte Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden. Damit zahlen Gutverdiener, sofern sie nicht privat versichert sind, mehr für die Pflegeversicherung und ihre Arbeitgeber auch.

Für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge. Hier wird gekürzt: Künftig sollen nur noch 70 Prozent der bisherigen Beiträge gezahlt werden. Das bedeutet geringere Rentenansprüche für die Betroffenen.

Weitere Pläne

Die Regierung will dafür sorgen, dass mehr Menschen eine Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Entsprechende Versicherungsbeiträge sollen deshalb von der Steuer abgesetzt werden können. Dies ist im Gesetzentwurf aber nur als Absicht formuliert und noch nicht Teil der Reform.

Das Gleiche gilt für eine stärkere Heranziehung von erwachsenen Kindern für die Pflegekosten der Eltern. Die Regelung von 2020, wonach nur Menschen mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr vom Sozialamt zur Kasse gebeten werden können, soll wieder abgeschafft werden.