Berlin (epd). An der Grenze zurückweisen, Aufnahmeprogramme beenden, Familiennachzug aussetzen: Die Asyl- und Migrationspolitik war ein Schwerpunkt des Koalitionsvertrags der vor einem Jahr vereidigten schwarz-roten Bundesregierung. Zügig setzte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vereinbarte Punkte um. Die Bilanz nach einem Jahr in Entscheidungen und Zahlen:
Zurückweisungen
Am 7. Mai 2025 - einen Tag nach Amtsübernahme im Bundesinnenministerium - entschied Dobrindt, dass ab sofort auch Menschen, die ein Asylgesuch äußern, an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden sollen. Es ist eine der umstrittensten asylpolitischen Maßnahmen, weil das Europarecht das nicht vorsieht. Verwaltungsgerichte verurteilten die Praxis, dennoch werden die Zurückweisungen bis heute praktiziert.
Die Zahl der Asylerstanträge ist seitdem weiter zurückgegangen: Im ersten Quartal 2026 waren es rund 22.500 und damit 38 Prozent weniger als im Jahr davor. Die umstrittenen Zurückweisungen haben daran aber nur einen kleinen Anteil: Rund 1.350 Menschen, die sich auf Asyl beriefen, wurden laut Bundespolizei seit Dobrindts Entscheidung bis Ende April an deutschen Grenzen zurückgewiesen. 289 Menschen, die vulnerablen Gruppen angehören, wurden ins Land gelassen. Insgesamt gab es in dem Zeitraum mehr als 34.000 Zurückweisungen von Ausländern, die kein Aufenthaltsrecht für Deutschland hatten. Diese Zurückweisungen waren aber schon seit September 2024 Praxis unter der damaligen Ampel-Regierung.
Stopp für Familiennachzug und Aufnahmeprogramme
Im Juni brachte Dobrindt die von der Union in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzte Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge durch den Bundestag. Betroffen sind davon vor allem Syrer, die keine Familienangehörigen mehr nachholen können. Für diese Gruppe gab es zuvor ein Kontingent mit 1.000 Plätzen pro Monat.
Gestoppt hat Dobrindt zudem schnell die humanitären Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghaninnen und Afghanen. 2.300 Menschen mit Aufnahmezusage für Deutschland warteten bei Amtsantritt der schwarz-roten Regierung noch auf ein Visum für Deutschland. Viele erstritten sich dieses Visum letztlich vor Gericht, mehrere hundert Menschen bekamen letztlich aber eine Absage aus Deutschland.
Abschiebungen
Die Zahl der Abschiebungen stieg im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundesinnenministeriums leicht auf 22.787 (2024: 20.084). Im ersten Quartal dieses Jahres gab es 4.800 Abschiebungen. Hochgerechnet würde das auf eine geringere Zahl in diesem Jahr hinauslaufen. Die Zahlen schwanken aber. Dobrindt forciert zudem Abschiebungen nach Afghanistan, zumindest von Straftätern. 138 Personen wurden nach Ministeriumsangaben bislang nach Afghanistan gebracht. Nach Syrien wurden insgesamt vier Personen abgeschoben.
Umsetzung europäischer Asylregeln
Im Februar hat der Bundestag die deutsche Regelung für die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) beschlossen, das ab Sommer alle EU-Mitgliedstaaten anwenden müssen. Im Kern geht es dabei um Asyl-Grenzverfahren für Menschen, die eher keinen Schutzanspruch geltend machen können. Für Deutschland spielen diese Verfahren kaum eine Rolle, weil nur wenige Flüchtlinge über eine Schengen-Außengrenze in die Bundesrepublik kommen. Dobrindt ging mit der Reform deswegen über die EU-Vorgaben hinaus. Sein Gesetz ermöglicht den Bundesländern ähnliche Verfahren und dazugehörige Aufnahmezentren mit begrenzter Bewegungsfreiheit auch für Flüchtlinge, die über eine Binnengrenze nach Deutschland kommen. Noch ist unklar, inwieweit die Länder das jeweils umsetzen. Der Effekt dieser Reform lässt sich damit noch schwer voraussagen.

