Berlin, Göttingen (epd). Die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen linken Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen werfen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vor, sie „aktiv getäuscht“ zu haben. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) habe in Absage-E-Mails gegenüber den Läden wahrheitswidrig behauptet, dass „Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“, heißt es in einer am 11. März in Göttingen veröffentlichten Mitteilung der Anwälte der Buchläden. Der Anwalt der „Roten Straße“ in Göttingen sprach von einer „Lüge“. Die Jury hatte die Nominierung der Buchläden am 9. März öffentlich verteidigt.
Vize-Regierungssprecher Steffen Meyer sagte in Berlin, bei den Absage-Schreiben handele es sich, „wie auch bei den vorherigen Preisvergaben, um eine standardisierte Absage“. Alle Buchhandlungen, die nicht ausgezeichnet werden sollten, hätten diese E-Mail bekommen, auch die drei Läden, die nach Angaben des BKM aufgrund „verfassungschutzrelevanter Erkenntnisse“ ausgeschlossen wurden. „Aus Gründen des Geheimschutzes gab es bei den betreffenden drei Sonderfällen keine andere Handhabe“, erläuterte er.
Regierungssprecher weist Rücktrittsforderungen zurück
Weimer hatte auf dem Wege des sogenannten Haber-Verfahrens beim Bundesinnenministerium angefragt, ob Erkenntnisse zu den Nominierten vorliegen, und daraufhin drei Buchläden von der Juryliste gestrichen. Vize-Regierungssprecher Meyer sprach von einem Austausch „auf Arbeitsebene“ und sagte, „Details des Austausches zwischen Ressorts, Behörden oder innerhalb von Behörden“ könne er nicht kommentieren. Rücktrittsforderungen gegenüber Weimer weise er „selbstverständlich“ zurück: „Herr Weimer nimmt seine Aufgabe mit der vollen Unterstützung der Bundesregierung wahr.“
Zuvor hatte der medienpolitische Sprecher der Linken im Bundestag, David Schliesing, Weimers Rücktritt gefordert. „Wer sich jeglicher Verantwortung, öffentlichen Debatten und gerichtlicher Kontrolle durch Lügen zu entziehen versucht, ist ungeeignet für das Amt eines Staatsministers.“
Scharfe Kritik kam auch vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Mit den Streichungen von der Juryliste habe sich Weimer selbst beschädigt, sagte Börsenvereins-Vorsteher Sebastian Guggolz dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Die Entscheidung über die Preisträger sollte „allein bei der fachkundigen Jury liegen“. Weimers Eingreifen sei „intransparent“. „Preisträgerinnen und Preisträger links und rechts der Mitte sollten hierbei selbstverständlich sein. Mit Extremismus hat das nichts zu tun.“
Parole „Deutschland verrecke“ an Bremer Buchladen
Angesichts des vielfältigen Protests hatte der Kulturstaatsminister die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises auf der Leipziger Buchmesse am Dienstag abgesagt. Am Mittwoch verteidigte er die Entscheidung erneut: „Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung 'Deutschland verrecke' stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Und wenn der Verfassungsschutz dann Hinweise zu einem potenziellen Preisträger hat, kann er aus meiner Sicht nicht preiswürdig sein.“ Der Minister bezog sich auf ein Zitat an der Fassade des Bremer Buchladens „The Golden Shop“.
Die Buchläden „The Golden Shop“, „Rote Straße“ und „Zur schwankenden Weltkugel“ (Berlin) waren nach eigenen Angaben am 10. Februar darüber informiert worden, dass die Jury sie nicht ausgewählt habe. Am Montag hatten sich die Juroren von Weimers Entscheidung distanziert: „Die nachträgliche Entscheidung, drei Buchhandlungen von der Prämierung auszuschließen, wurde von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) getroffen und lag außerhalb unseres Einflussbereichs.“
Die Anwälte der Buchhandlungen kündigten an, eine mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde an das Bundeskanzleramt zu prüfen. Außerdem hätten sie Klagen gegen Weimer und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln eingereicht. Die Gerichte sollten prüfen, ob die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren.

