Berlin (epd). Abgeordnete mehrerer Fraktionen haben ihren Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Bundestag veröffentlicht. In einer am 17. Oktober verschickten gemeinsamen Mitteilung werben einzelne Parlamentarier und Parlamentarierinnen von SPD, CDU, Grünen, Linken sowie Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) um Unterstützung für die Initiative. Die Verantwortung der demokratischen Abgeordneten gebiete es, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen, heißt es in dem Antrag.

„In Deutschland wurde bereits einmal mit demokratischen Mitteln die Demokratie abgeschafft und unser Kontinent ins Verderben gestürzt“, erklärte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge. Deswegen müsse man alles dafür tun, dass das nie wieder passieren könne. Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz sagte: „Es gilt zu verhindern, dass nach der furchtbaren Herrschaft der Nationalsozialisten eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird.“

Vorwurf der Grundgesetzverstöße

Die fraktionsübergreifende Initiative wirft der AfD vor, sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stellen und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen. So stelle die Partei die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot unverhohlen infrage, indem sie unter anderem die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderungen zugunsten einer „völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums“ einschränken oder abschaffen wolle.

Auch seien „immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen“ durch die AfD zu verzeichnen, heißt es in dem Antrag. Vielfach nutzten AfD-Abgeordnete Begrifflichkeiten und Parolen, die auf den Nationalsozialismus Bezug nehmen. Ein Beispiel sei der thüringische Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke, der jüngst zweimal für die Nutzung einer SA-Parole verurteilt wurde.

Die Initiative verweist auch darauf, dass die AfD bereits durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall, einzelne Landesverbände sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft sind. Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, forderte zwar gegenwärtig ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband, hält ein solches Vorgehen auf Bundesebene jedoch erst nach einer extremistischen Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz für sinnvoll.

Zivilgesellschaftliche Kampagne „AfD-Verbot Jetzt!“

Aus Kreisen der Initiatoren heißt es, dass der Antrag im Laufe des Novembers in den Bundestag eingebracht werden soll. Die Zeit davor wollen die Initiatoren demnach nutzen, um weitere Unterschriften zu sammeln. Bislang unterstützen mindestens 37 Abgeordnete den Antrag.

Unterstützung erhält die parlamentarische Initiative von der zivilgesellschaftlichen Kampagne „AfD-Verbot Jetzt!“. Diese organisierte am Donnerstag eine Kundgebung vor dem Haus der Bundespressekonferenz, zu der rund 30 Menschen kamen.

Ein Parteiverbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Damit ein Verfahren vonseiten des Parlaments eingeleitet wird, muss die Initiative die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags überzeugen. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt allein beim Bundesverfassungsgericht.