Karlsruhe (epd). Das Landgericht Karlsruhe hat am 6. Juni einen Redakteur des Freiburger Radios Dreyeckland vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ freigesprochen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd). In der mündlichen Urteilsbegründung habe das Landgericht darauf verwiesen, dass die Existenz der Archivseite nicht die Fortexistenz der verbotenen Vereinigung beweise, teilte der Sender mit.

Radio Dreyeckland hatte im Januar 2023 in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform „linksunten.indymedia“ verlinkt. Darin sah die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und ließ die Redaktionsräume sowie Mitarbeiterwohnungen wie die des Redakteurs Fabian Kienert durchsuchen.

Langer Rechtsstreit

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legte daraufhin gemeinsam mit Radio Dreyeckland und den betroffenen Journalisten Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse ein. Das Landgericht Karlsruhe gab den Beschwerden statt und erklärte die Maßnahmen für rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte jedoch auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung in den Privaträumen von Kienert, woraufhin er gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde einreichte.