Berlin (epd). Nordrhein-Westfalen will mithilfe der sogenannten Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Ein am 4. Juni von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Berlin vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative soll am 14. Juni in die Länderkammer eingebracht werden. Patientenschützer äußerten sich skeptisch.

Aktuell wird der Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen von Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unterstützt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung erwartet, dass weitere Bundesländer nach dort noch ausstehenden Kabinetts- oder Senatsabstimmungen hinzukommen. Findet die Gesetzesinitiative eine Bundesratsmehrheit, muss sich der Bundestag mit ihr befassen. 2020 hatte das Parlament mehrheitlich eine Widerspruchslösung abgelehnt.

Derzeit Zustimmung zu Lebzeiten nötig

Hintergrund des Vorschlages aus Nordrhein-Westfalen ist die Lücke zwischen gespendeten Organen und Menschen, die ein Spenderorgan benötigen. Bei der Widerspruchslösung wird grundsätzlich jeder in Deutschland gesetzlich zur Organspenderin oder zum Organspender erklärt. Sollte er damit nicht einverstanden sein, muss er aktiv Widerspruch einlegen. Aktuell gilt die Entscheidungslösung: Danach dürfen Organe und Gewebe nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat.

Die meisten europäischen Länder haben die Widerspruchslösung bereits eingeführt. Deutschland importiert Organe aus vielen dieser Länder mit entsprechend höheren Spenderzahlen über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant. Aber auch in diesen beteiligten Ländern seien Spenderorgane knapp, erklärte Laumann. Deutschland stehe mit der Entscheidungslösung europaweit allein und habe im Ländervergleich die wenigsten Organentnahmen. Damit sei es Zeit, das System der Organspende hierzulande zu ändern: „Solidarität hat immer einen Hin- und Herweg.“

Mehr als 8.000 Menschen auf Warteliste

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezweifelt hingegen, dass eine Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt. Es gelte, nicht in Grundrechte einzugreifen, sagte der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Stattdessen müssen der Ressort-Chef und seine Amtskollegen endlich die organisatorischen Mängel im Organspendesystem beseitigen“, mahnte er.

Verantwortlich für die höheren Organspendenzahlen etwa in Spanien sind nach Worten Bryschs strukturelle und organisatorische Maßnahmen. Dazu gehörten finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein effektives Transplantationsnetzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen.

In Deutschland warteten nach Zahlen des Gesundheitsministeriums Ende 2023 knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen lediglich 2.900 Organspenden gegenüber. „Die Zahlen bewegen sich seit Jahren auf einem vergleichbaren Niveau, und das ist deutlich zu wenig“, sagte Laumann. Das sei „eine massive Lücke, die für viele Menschen am Ende womöglich den Tod bedeuten kann“.