Geiselwind (epd). In einer allgemeinen Impflicht sieht der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm als kein probates Mittel gegen die Corona-Pandemie. Dadurch könne die „viel zu große Gruppe“ derer, die eine „ihren Körper betreffende Zwangsmaßnahme“ ablehnen, dauerhaft von Staat und der Gesellschaft entfremdet werden, sagte der Bedford-Strohm am 22. November in Geiselwind in seinem traditionellen Bericht vor der hybrid tagenden evangelischen Landessynode.
Die durch eine allgemeine Impflicht intendierte Gefahrenabwehr müsse auf anderem Weg gelingen, so der frisch aus dem Amt geschiedene, ehemalige EKD-Ratsvorsitzende. Deshalb seien Freiheitsbeschränkungen legitim, die sich strikt am Risikopotential der einzelnen Menschen orientieren. „Denn wenn Ungeimpfte durch ihre Entscheidung ein vielfach größeres Risiko für andere bedeuten, müssen sie auch die dadurch notwendigen Freiheitbeschränkungen akzeptieren“, sagte er.
„Türen dürfen für Seelsorgende nicht verschlossen bleiben“
Sterbenden Menschen müsse die Kirche auch in der Corona-Krise und trotz der Einschränkungen beistehen, betonte Bedford-Strohm. Denn im Gegensatz zu der „schrecklichen Dilemma-Situation“ zu Beginn der Pandemie gebe es jetzt genug Schutzkleidung, weshalb Seelsorger nicht zur weiteren Ausbreitung des Virus beitrügen: „Nie mehr dürfen die Türen von Pflegeheimen oder Intensivstationen für Seelsorgende, die beim Sterben begleiten, verschlossen bleiben.“