Bonn (epd). Die Evangelische Friedensarbeit hat sich kritisch zum Ausbau der sogenannten Cyber-Abwehr gegen digitale Angriffe geäußert. Dabei dürfe nicht eine „militärische Sicherheitslogik zum Paradigma werden“, erklärte der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, in seinem Vorwort des am 5. Mai in Bonn erschienenen Dossiers „Cyberwar verstehen - Cyberpeace mitgestalten“ der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK). Stattdessen müsse eine Verteidigung im Cyberraum menschliche Sicherheit im Sinne eines Zivilschutzes in den Fokus rücken.

Die digitale Vernetzung im Alltag biete viele Vorteile, sie mache die Gesellschaft aber auch angreifbar, gerade, wenn solche Angriffe aus dem Cyberraum vitale Infrastrukturen wie Strom- und Wasserversorgung betreffen, hieß es weiter. Nach Ansicht der Evangelischen Friedensarbeit werden hier grundlegende friedensethische Fragen und Fragen der Friedensbildung berührt. Das Dossier „Cyberwar verstehen - Cyberpeace mitgestalten“ der EAK-Friedensreferentin Maike Rolf lege nun eine Materialsammlung mit Unterrichtsentwurf und Elementen in leichter Sprache zu dieser Thematik vor.

„Schwerpunkt auf Prävention und zivile Strukturen legen“

Die Materialsammlung zeige eindrücklich, wie sich die Bearbeitung von friedensethischen Herausforderungen mit friedenspädagogischen Anregungen verbinden lasse, so der EKD-Friedensbeauftragte Brahms. Die Friedens- und Konfliktforscherin Rolf verweist darauf, dass es angesichts der Aktualität von Cyberwaffen, Cyberangriffen und Cyberabwehr wichtig sei, dass sich die Friedensarbeit gut damit auskenne, um so sprech- und handlungsfähig zu sein.

Das von der EAK vorgelegte Dossier versteht sich den Angaben zufolge als Fortsetzung der Debatte auf der Dresdner EKD-Synode vor zwei Jahren, bei der die Frage nach dem Umgang mit Cyberwar und dem Cyberraum als einer der künftigen Themenschwerpunkte friedensethischer Arbeit eingestuft wurde. „Dabei ist es wichtig, den eindeutigen Schwerpunkt auf die Prävention und auf zivile Strukturen zu legen und der Vermeidung wie auch der Regelung von Konflikten auf der Grundlage eines auf ethischen Kriterien entwickeltem völkerrechtlich verbindlichen Cyberrecht Vorrang einzuräumen“, so Brahms.