

Zwischen 1951 und 1990 haben laut dem Forschungsbericht „Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945-1989“ zwischen 9,8 und 13,2 Millionen westdeutsche Kinder Aufenthalte in Kinderkurheimen durchlaufen. Dabei seien viele Verschickungskinder Missständen wie mangelnden hygienischen Verhältnissen, schlechter Betreuung und Zwangsmaßnahmen bis hin zu physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt gewesen. Verschickungskinder waren meist zwischen 4 und 14 Jahre alt.
Am häufigsten befanden sich Kinderkurheime in privater Trägerschaft (674 von mehr als 2.000 Heimen). 411 Heime standen unter Trägerschaft der Caritas, 227 unter der der Diakonie. Die Kommunen betrieben 182 Heime, die Arbeiterwohlfahrt 111, das Deutsche Rote Kreuz 88, und die Deutsche Rentenversicherung 31. Es gab drei Säulen der Finanzierung: Geldgeber waren die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Sozialfürsorge.
Die Wurzeln der Kinderkurheime liegen im 19. Jahrhundert. Sie wurden meist eingerichtet, um die schlechte Gesundheit vieler Kinder zu verbessern. Die Nazis missbrauchten die Heime, um ihre repressive Pädagogik und ihre Ideologie durchzusetzen.
Ab Mitte der 1970er Jahre sank die Nachfrage nach Kinderkuren. Ursachen waren der Geburtenrückgang, zunehmende Freizeit- und Urlaubsmöglichkeiten durch steigenden Wohlstand und Veränderungen im Sozialrecht. Ab den 1980er Jahren ab es kaum noch Heime.